VertuschungsverdachtEntscheidung zu Verfahren gegen Woelki steht unmittelbar bevor

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Kardinal Woelki

Köln – Die Entscheidung des Vatikans über ein Verfahren gegen den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, steht unmittelbar bevor. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ erwartet der für  die Untersuchung zuständige Münsteraner Bischof Felix Genn in diesen Tagen Post aus Rom. Genn hatte den Päpstlichen Nuntius (Botschafter) in Berlin am 11. Dezember über einen Vertuschungsverdacht gegen Woelki im Fall eines mit diesem befreundeten Priesters informiert.

Genns Sprecher Stephan Kronenburg sagte auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“, in den päpstlichen Normen sei geregelt, dass die Bischofskongregation in Rom – so wörtlich - „jedenfalls innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der ersten Meldung“ Vorkehrungen treffe, indem sie „angemessene Anweisungen bezüglich der Vorgehensweise im konkreten Fall gibt“. Wann Genns Schreiben an den Nuntius genau in Rom eingegangen sei und wann damit die 30-Tage-Frist begonnen habe bzw. abgelaufen sei, „können wir nicht genau sagen“, sagte Kronenburg.

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Nach Angaben aus Kirchenkreisen gibt es unterdessen aber Signale aus Rom, die auf die Eröffnung eines Verfahrens hindeuten. Es stehe hier, so hieß es, nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit des Papstes und seiner Behörden zur Debatte: Hält der Vatikan sich an die eigenen Vorgaben? Selbst bei großzügiger Rechnung müsste der Bescheid aus Rom spätestens nächste Woche in Münster vorliegen, hieß es weiter.

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Der Untersuchungsauftrag an Genn als dienstältesten Bischof der Kölner Kirchenprovinz würde die Frage betreffen, ob Woelki päpstliche Vorschriften verletzt hat, als er 2015 gegen den mit ihm befreundeten Düsseldorfer Pfarrer Johannes O. keine kanonische Voruntersuchung wegen des Verdachts eines schweren Sexualverbrechens an einem Kindergartenkind Ende der 1970er einleitete und auch keine Meldung nach Rom machte. Nach Ansicht von Kirchenrechtlern hätte diese Meldung zwingend erfolgen müssen. Sie unterlassen zu haben, könnte als Vertuschung von Missbrauch gewertet werden.

Opfer widersprach Woelki

Woelki verteidigte sich im Fall O., der durch Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ im Dezember bekannt wurde, mit Hinweis auf eine schwere Erkrankung von Pfarrer O. Diese habe es unmöglich gemacht, den Geistlichen zu befragen. Außerdem habe das Opfer ausdrücklich nicht an der Aufklärung mitwirken wollen. Als das Opfer dieser Darstellung öffentlich entgegentrat, behauptete Woelki, die damalige Opferbeauftragte Christa Pesch habe Auskunftswünsche des Opfers nicht umgesetzt. Pesch wiederum bestritt diese Beschuldigung  vehement und zeigte auf, dass das Bistum schon unter Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, und dessen Generalvikar Dominik Schwaderlapp, Peschs ausdrücklicher Aufforderung nicht nachgekommen war, den Fall O. näher zu untersuchen.

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