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Ab 30. AprilSo sollen Vorerkrankte in NRW leichter an eine Impfung kommen

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Symbolbild Impfung Vorerkrankung

Vorerkrankte werden bei der Corona-Impfung bevorzugt. Der Weg dorthin ist allerdings etwas komplizierter als bei anderen.

Köln – Die Corona-Impfungen in Deutschland schreiten voran, nach und nach können sich immer mehr Priorisierungsgruppen impfen lassen. Seit Ende März ist es auch für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen möglich, einen Impftermin zu bekommen – noch im April soll es deutlich einfacher für sie werden. Das betrifft chronisch Kranke der Priorisierungsgruppe 2, unter anderem Personen mit chronischen Lungen-, Leber- oder Nierenerkrankungen, schwerer Diabetes oder behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen. Doch wie kommt man als Mensch mit Vorerkrankung an einen Impftermin? Gibt es die Impfung vom Hausarzt oder im Impfzentrum? Und was für ein Attest wird benötigt?

Impfung beim Hausarzt bereits möglich

Die erste Idee: Vorerkrankte werden von ihren Hausärztinnen und Hausärzten geimpft. Die kennen ihre Patientinnen und Patienten am besten, können einschätzen, für wen eine Impfung gegen Covid-19 die höchste Priorität hat. Bereits seit dem 6. April sei es impfpriorisierten Vorerkrankten „in vielen Hausarztpraxen“ möglich, einen Impftermin zu machen, erklärt die nordrhein-westfälische Landesregierung. Dies geschieht allerdings im direkten Kontakt zwischen Patient und Arztpraxis. Die bislang bekannte Impfterminbuchung über Hotline und Website der Kassenärztlichen Vereinigungen ist laut Gesundheitsministerium für Impfungen beim Hausarzt nicht möglich.

Um ihre Patientinnen und Patienten bestmöglich mit Impfungen versorgen zu können, bekommen die Hausärzte immer mehr Freiheiten, in welcher Reihenfolge sie ihre erhaltenen Impfstoffdosen verimpfen dürfen. Die Kölner Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung bittet in einem Rundschreiben an alle Kölner Vertragsärzte, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, dass die Umsetzung der Priorisierung in den Arztpraxen dem ärztlichen Sachverstand überlassen werden solle. Ob eine Impfung angeboten werden kann, kann demnach in Köln von den Hausärztinnen und Hausärzten selbst entschieden werden. Eine gute Nachricht, für alle, die aufgrund einer Vorerkrankung dringend auf eine Impfung angewiesen sind, sich in den aktuellen Impfpriorisierungsgruppen aber nicht wiederfinden.

Alles zum Thema Karl-Josef Laumann

Impfzentren sollen stärker mit einbezogen werden

Die Impfung beim eigenen Hausarzt ist wohl der unkomplizierteste Weg. Allerdings erhalten die Arztpraxen bislang nur wenig Impfstoffdosen. Ab dem 30. April können chronisch Kranke der Priorisierungsgruppe 2 laut NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann aber auch Termine im Impfzentrum buchen. Dafür bräuchten die Vorerkrankten eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt, die sie zum Termin ins Impfzentrum mitbringen sollten. Zuvor muss allerdings der Termin gebucht werden. Das geht ab dem 30. April über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Diese sei ab da an für Impftermine der Vorerkrankten verantwortlich, wie die Stadt Köln auf Anfrage mitteilte. Einen Impftermin bei der KV Nordrhein kann man online über www.116117.de oder telefonisch unter 0800/116 117 01 buchen. Mit dem Angebot, chronisch Kranke auch in Impfzentren zu impfen, wolle das Land einen Schwerpunkt setzen und erreichen, die Impfung chronisch Kranker möglichst im Mai abzuschließen.

Ob beim Hausarzt oder im Impfzentrum: Ein Attest allein reicht natürlich nicht, um geimpft zu werden. Auch Menschen mit Vorerkrankungen benötigen zunächst einen Termin. Beim Hausarzt funktioniert das bilateral, beim Impfzentrum muss der Termin beantragt werden. Ist der Termin dann gebucht, stelt sich die Frage: Wie muss das Attest aussehen?

Trotz Vorerkrankung kein Attest nötig

Menschen mit Vorerkrankungen, die aufgrund ihres Alters ohnehin mit dem Impfen an der Reihe sind, müssen sich nicht um ein Attest kümmern. Denn sie landen automatisch in der priorisierten Gruppe. In der Priorisierungsgruppe 2 sind das alle Personen ab 70 Jahre, in Gruppe 3 Personen ab 60 Jahre.

Eine Formsache beim Attest ist das Datum. Die Atteste dürfen nicht vor dem 8. Februar 2021 datiert sein. Bei der Frage, wie ein Attest weiter aussehen muss, damit der Heimweg vom Impfzentrum nicht unverrichteter Dinge angetreten wird, muss man unterscheiden. Und zwar zwischen einem formlosen und einem qualifizierten Zeugnis. Das formlose ärztliche Zeugnis sei für die in der Impfverordnung genannten Krankheiten gedacht, erklärt ein Sprecher der KV Nordrhein. Es wird also von den Menschen benötigt, die aufgrund ihrer Vorerkrankung zu einer priorisierten Gruppe gehören und ab dem 30. April einen Termin im Impfzentrum buchen können. Welche Vorerkrankungen zu welcher Priorisierungsgruppe gehören, hat die Bundesregierung hier zusammengefasst.

Das formlose ärztliche Zeugnis ist, wie der Name schon verrät, schlicht. Die genaue Diagnose muss dort nicht genannt werden, erklärt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein. Es reicht die ärztliche Bescheinigung, dass bei dem Patienten eine „Vorerkrankung im Sinne von §3 Ziffer 2 der CoronaImpfVO“ vorliegt. Wenn sie an der Reihe ist, gilt das für Gruppe 3 analog mit Paragraph 4 Ziffer 2 ImpfVO. Ansonsten muss das Attest neben Signatur und Arztstempel nur Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten oder der Patientin enthalten.

Vorerkrankte ohne Priorisierung

Doch was tun Menschen, deren Vorerkrankung nicht in der Impfpriorisierung auftauchen, die aufgrund ihrer Krankheit aber trotzdem schnellstmöglich auf eine Impfung angewiesen sind? Wer seine oder ihre Erkrankung nicht in der Impfverordnung wiederfindet, laut ärztlichem Urteil aber durch eine Erkrankung an Covid-19 ähnlich stark gefährdet ist, kann sich per Einzelfallentscheidung gleichstellen lassen. Dafür braucht es allerdings kein formloses, sondern ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis.

Im Gegensatz zu dem formlosen Attest muss hier „genau benannt werden, welche Vorerkrankung vorliegt und warum ein Vorziehen der Impfung erforderlich ist“, erklärt Carsten Ohm vom Sozialverband VdK. Die KV Nordrhein bestätigt, es müsse „eine ärztliche Diagnose enthalten und eine medizinische Begründung für die Höherstufung.“ Erforderlich sei das qualifizierte Zeugnis voraussichtlich eher für eine kleine Gruppe. Das Land NRW nennt als Beispiel einen Krebspatienten, bei dem in wenigen Wochen eine Chemotherapie ansteht. Während und kurz nach der Therapie ist der Patient anfällig für Infekte, sehr geschwächt und darf im Normalfall nicht geimpft werden. „Da ist klar: Es besteht ein besonderer zeitlicher Druck, den man genau benennen kann“, erläutert der Jurist Ohm. Um deutlich zu machen, warum der Patient unbedingt vorher geimpft werden soll, braucht er also ein qualifiziertes, individuelles Attest, aus dem seine Situation hervorgeht. Das qualifizierte Attest sehe daher oft aus wie ein Arztbericht, erklärt Ohm. „Da steht genau drin, um welche Krebserkrankung es geht, wie die Behandlung erfolgt und für wann der Behandlungsbeginn angesetzt ist.“

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Um mit dem qualifizierten Attest nun an einen früheren Impftermin zu kommen, muss „ein entsprechender Antrag inklusive des ärztlichen Zeugnisses bei der zuständigen Behörde gestellt werden“, heißt es von der Landesregierung. Zuständig sei der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Dieser Vorgang läuft also genau so ab wie bei den Vorerkrankten, die zwar laut Impfplan an der Reihe sind, sich aber nicht beim eigenen Arzt impfen lassen. Das qualifizierte Attest wird dann geprüft und der antragstellenden Person zeitnah eine Rückmeldung gegeben. Wird das Attest direkt akzeptiert, werde ein Impftermin im Impfzentrum vor Ort vereinbart. Ansonsten wird der Antrag zur weiteren Überprüfung an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.

Wie das funktioniert, zeigt das Beispiel der Stadt Köln. Hier können Vorerkrankte mit Wohnsitz in der Stadt beim Gesundheitsamt eine Priorisierung und damit einen Termin im Kölner Impfzentrum beantragen. Dafür wird ein Attest des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin benötigt. Wird dem Antrag stattgegeben, bekommt die jeweilige Person per E-Mail einen Link und zwei Codes, mit denen sie einen Termin im System der Stadt Köln buchen kann. Wie genau dieser Prozess abläuft, hat die Stadt Köln hier unter dem Punkt „Wer wird wann geimpft? Und wie erhalte ich einen Termin im Impfzentrum?“ festgehalten. Allerdings warten viele Menschen in Köln auf die Bearbeitung ihres Antrags, eine schnelle Alternative scheint dieser Weg also nicht zu sein.

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