Denkmalschutz in NRWScharfe Kritik am neuen Gesetzentwurf
Düsseldorf – Denkmalschutz ist ein hohes Gut und steht als Staatsziel in der Landesverfassung. Zu den schrillen Themen in der politischen Wahrnehmung gehört er jedoch eher nicht. Und doch regt sich jetzt Widerstand: NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) plant ein neues Denkmalschutzgesetz – unter anderem soll die Umnutzung von denkmalgeschützten Gebäuden wie Höfen, Burgen oder Schlössern erleichtert werden. Dazu sind Umschichtungen bei behördlichen Zuständigkeiten vorgesehen. „Die Fachwelt steht auf den Barrikaden“, sagte am Montag Johannes Remmel, Landtagsabgeordneter für die Grünen. Er befürchtet, dass die fachliche Bewertung beim Denkmalschutz künftig den kommunalen „Tagesinteressen“ wie dem Bau von Straßen, Wohn- oder Gewerbegebieten untergeordnet werde.
Die Position der Grünen wird geteilt von den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL). Beide warnen vor einer „deutlichen Schwächung“ des Denkmalschutzes durch die geplante Gesetzesreform. Die Verbände mit ihren Denkmalpflegeämtern hätten künftig kaum noch Einfluss auf Entscheidungen der Kommunen, kritisierten Vertreterinnen von LWL und LVR. Statt in die Entscheidungen einbezogen zu sein, dürften die Landschaftsverbände künftig nurmehr ihre Meinung äußern – ohne bindenden Charakter, sagte Martina Müller von der Grünen-Fraktion im LWL.
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Das geplante Landesgesetz ist nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern verfassungswidrig. Die Denkmalbehörden der Kommunen müssten abweichende Meinungen beim Denkmalschutz künftig nicht mehr gegenüber dem Landschaftsverband begründen, sagte der Jurist Wilhelm Achelpöhler bei der Veranstaltung in Düsseldorf.
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Auch das deutsche Nationalkomitee des Internationalen Denkmalrats ICOMOS hatte den Gesetzentwurf kritisiert. Es sei „völlig unverständlich“, warum die Landschaftsverbände mit ihrer bewährten Infrastruktur in ihrer Kompetenz beschnitten werden sollten. Kritisiert wurden die Sonderrechte der Kirchen. Diese könnten künftig praktisch in Eigenregie über kirchliche Bauten entscheiden. Dann werde es kaum noch möglich sein, Kirchen unter Denkmalschutz zu stellen.
Johannes Remmel schlug den anderen Fraktionen vor, das Gesetz im Landtag im Konsens auszuarbeiten. (mit dpa)