Wie wird in den Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen der von der Bundesregierung geschaffene Bauturbo umgesetzt? Das planen die Kommunen.
Schaffung von WohnraumDie meisten Kommunen im Kreis Euskirchen wollen den Bauturbo zünden

Die meisten Kommunen im Kreis Euskirchen wollen den Bauturbo zünden.
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Fachausschüsse und Räte in den Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen beschäftigen sich derzeit mit dem Bauturbo. Die Politiker in den Gremien entscheiden, ob und wie diese neue Regelung zur vereinfachten Schaffung von Wohnraum anzuwenden ist. Bauvorhaben müssen weiterhin mit den Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung übereinstimmen. Das letzte Wort hat also immer noch die Kommune.
In den Kreis-Kommunen entstehen Leitlinien. „Dabei handelt es sich um einen Orientierungs- und Bewertungsrahmen bei der Prüfung der Bauvorhaben. Jede Entscheidung bleibt deshalb eine Einzelfallentscheidung“, teilt die Stadt Bad Münstereifel stellvertretend mit. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wünscht sich, dass die Kommunen Gründe, die zur Zustimmung oder Ablehnung von Projekten führen, transparent machen. So werden zum einen die Abweichungen zu den städtebaulichen Regelungen deutlich, zum anderen werde gezeigt, dass eine Entscheidung nicht willkürlich getroffen werde.
Ziel ist die einfachere und schnellere Umsetzung von Projekten
Wie ist der aktuelle Sachstand? Gibt es bereits konkrete Projekte? Welche Leitlinien wurden beschlossen? Und welche Vor- und Nachteile sehen die Kommunen durch den Bauturbo? – Diese Fragen haben neun der elf Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen beantwortet, wobei die Reaktion aus Kall knapp ausfiel: Der Bauturbo werde von der Verwaltung begrüßt, Projekte dementsprechend intern geprüft.
Einen Vorteil sehen fast alle Kommunen: die einfachere und schnellere Realisierung von Bauvorhaben. Stellvertretend für alle mahnt Zülpichs Technischer Dezernent und Stadtplaner Christoph M. Hartmann aber an: „Dabei dürfen die übergeordneten städtebaulichen Ziele nicht aus dem Blick geraten. Insbesondere bei Maßnahmen der Nachverdichtung ist daher ein Vorgehen mit Augenmaß erforderlich.“
Stadt Bad Münstereifel hat Leitlinien beschlossen
In der Kurstadt wurden schon Leitlinien beschlossen, angewendet wurde der Bauturbo aber noch nicht. Anfragen gab es allerdings. Dabei stellte die Verwaltung aber fest, dass der Bauturbo bei einem erheblichen Teil nicht notwendig ist, da die Vorhaben bereits auf Grundlage des bestehenden Bauplanungsrechts umgesetzt werden können. Andere Anfragen fielen hingegen nicht unter die Bauvorhaben, für die der Bauturbo geschaffen wurde, oder stünden den Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen.
Die Leitlinien behandeln beispielsweise Kriterien für die Anwendung im Außenbereich sowie die Berücksichtigung von gefördertem Wohnraum bei größeren Wohnbauvorhaben. Die Stadt Bad Münstereifel sieht im Bauturbo die Chance, zusätzlichen Wohnraum, der auch in ländlichen Kommunen dringend benötigt wird, schneller zu schaffen und sinnvolle Nachverdichtungen sowie maßvolle Siedlungsergänzungen zu ermöglichen, dabei aber weiterhin die Planungshoheit zu behalten.
Gemeinde Blankenheim hat bereits einem konkreten Projekt zugestimmt
Im Juli hat der Gemeinderat Leitlinien und Zuständigkeiten beschlossen, nach denen zukünftig bei Anträgen zum Bauturbo entschieden werden soll. Nicht nur Anfragen von Grundstückseigentümern hat es bereits gegeben, der Rat hat sogar die Zustimmung für ein erstes Projekt erteilt. Dabei handelt es sich um vier Einfamilienhäuser in Mülheim.
Die Gemeinde steht der Möglichkeit, ortsnah Wohnraum zu schaffen, sehr positiv gegenüber – insbesondere, da aufwendige Bauleitplanverfahren nicht benötigt werden. Auf einer eigenen Internetseite stellt die Gemeinde die Regelungen und Verfahrensschritte vor. Eine Vorgabe gibt es: Der Weiherpark ist beim Bauturbo ausgenommen, da innerörtliche Freiräume nicht verbaut werden sollen.
Gemeinde Dahlem ist „ohnehin schon zügig“ unterwegs
Bürgermeister Jan Lembach (CDU) sieht den Bauturbo eher als Instrument für langwierige Planungs- und Genehmigungsabläufe im städtischen Bereich. „In unserer Gemeinde werden erforderliche und vertretbare Änderungen von Bebauungsplänen ohnehin schon zügig abgewickelt“, so Lembach. „Gerne setzen wir auch den Turbo ein, wenn es bei Bauprojekten erforderlich ist.“
Wie Erwin Bungartz, Experte für Bauen und Gemeindeentwicklung, mitteilte, ist in Dahlem noch kein Antrag auf Anwendung des Bauturbos eingegangen. Diese fehlende Nachfrage führte auch dazu, dass die Thematik noch nicht im politischen Raum behandelt wurde und keine Leitlinien aufgestellt wurden.
Stadtrat Euskirchen entscheidet bald über die Leitlinien
In der Kreisstadt sind die Arbeiten an den Leitlinien zum Bauturbo fortgeschritten und sollen dem Stadtrat in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden. Diese würden zurzeit mit den zuständigen Sprechern der Ratsfraktionen vorbereitet. Um der Beratung im Fachausschuss nicht vorzugreifen, will die Stadt noch keine konkreten Leitlinien bekanntgeben. „Sie sollen vor allem der Definition dienen, in welchen Fällen die Gemeinde die Anwendung des Bauturbos befürwortet und welche Fälle über die Vorstellungen bezüglich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hinausgehen und daher nicht mitgetragen werden können“, heißt es vonseiten der Stadt.
Als Vorteile des Bauturbos sieht sie die Möglichkeit einer deutlich flexibleren Handhabung von einzelnen Bauvorhaben, insbesondere im Geltungsbereich von alten Bebauungsplänen. Auch in schwierigeren Gemengelagen werde eine größere Flexibilität eingeräumt.
Nachteile lägen in der vermeintlichen Vereinfachung. „Insbesondere bei größeren Vorhaben ist derselbe Untersuchungsaufwand zu betreiben wie in einem Bauleitplanverfahren, dann aber eingebettet in ein weitgehend ungeregeltes Verfahren mit engen Fristen“, so die Stadt. Die Erwartungshaltung einer schnellen und einfachen Baugenehmigung aufseiten der Vorhabenträger trete in einen Konflikt mit den Anforderungen des Baurechts. Die Anwendung der neuen Gesetzesmöglichkeiten böte ein hohes Konflikt- und Rechtsrisiko, da bisher noch keine Urteile bestehen. Umso wichtiger sei eine gesteuerte Entwicklung anhand von klaren Leitlinien und das Ziehen von Grenzen.
In Mechernich liegen die ersten informellen Anfragen vor
Der Stadtrat von Mechernich hat im Juni Leitlinien mit klaren Kriterien beschlossen. Gleichzeitig wurde die Zuständigkeitsordnung angepasst, um die Anwendung des Bauturbos innerhalb der Verwaltung effizient bearbeiten zu können. „Aktuell liegen mehrere informelle Anfragen vor, bei denen die Anwendung des Bauturbos geprüft wird. Ein konkretes Vorhaben wurde auf Grundlage der Regelungen des Bauturbos bislang jedoch noch nicht genehmigt“, so die Stadt.
Die Anwendung soll sich an den städtebaulichen Zielen der Stadt orientieren. Bei der Prüfung werden insbesondere die Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung, die vorhandene Infrastruktur, verkehrliche Belange, ökologische Aspekte sowie die Interessen der Nachbarschaft berücksichtigt. Die Leitlinien bilden dabei den Orientierungsrahmen. Unabhängig davon bleibt jedes Vorhaben einer Einzelfallprüfung unterworfen. Städtebauliche, rechtliche und sonstige Anforderungen müssen erfüllt sein.
Es ist auch geregelt, über welche Anträge der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss oder die Verwaltung eigenständig entscheidet. Damit sollen die gesetzlich vorgegebenen kurzen Entscheidungsfristen eingehalten und gleichzeitig transparente sowie nachvollziehbare Verfahren gewährleistet werden. Ein Vorteil des Bauturbos besteht darin, dass die Stadt bei geeigneten Vorhaben flexibler reagieren und Lösungen unterstützen kann, die den örtlichen Wohnraumbedarf berücksichtigen.
Gleichzeitig erfordert die Anwendung des Bau-Turbos eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall. Eine Beschleunigung von Verfahren dürfe nicht zu Lasten einer nachhaltigen Stadtentwicklung, der städtebaulichen Qualität oder der Akzeptanz im Umfeld führen. Daher müssen weiterhin Auswirkungen auf Infrastruktur, Verkehr, Umwelt und bestehende Strukturen umfassend berücksichtigt werden. Die Stadt Mechernich sieht den Bau-Turbo daher als sinnvolle Ergänzung der bestehenden Planungsinstrumente.
Stadt Schleiden begrüßt „deutliche Erweiterung der Planungshoheit“
Der Rat hat die Anwendung des Bauturbos am 16. Juli beschlossen. Damit Investoren das Instrument anwenden können, müssen sie eine Planung erarbeiten, die Erschließung klären und sich mit der Stadt und deren kommunalen Planungszielen abstimmen sowie eine Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen erzielen. Kurz: Ein Investor muss beurteilungsfähige Bauunterlagen erstellen, denn die Kommune muss anschließend innerhalb von drei Monaten zustimmen.
Auch einige weitere Punkte hat der Rat bereits beschlossen. So ist unter anderem das Wohnen ohne Betriebszugehörigkeit in Gewerbe- und Industriegebieten ausgeschlossen. Im Außenbereich ist Wohnen auf Flächen beschränkt, die an eine bestehende Wohnbebauung angrenzen. Wohnbauvorhaben auf Grundlage des Bauturbos sind mit einem verbindlichen Eingrünungskonzept zu versehen. Außerdem verlangt die Stadt Schleiden, dass zur Wohnnutzung gehörenden Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken nachgewiesen werden.
Es ist auch geregelt, über welche Vorhaben der Rat, der Fachausschuss oder der Bürgermeister mit der Verwaltung selbst entscheiden darf. Die vorgeschlagenen Regelungen für die Stadt Schleiden dienen dem Ziel, das Gesetzeswerk pragmatisch, unbürokratisch und zeitnah mit Leben zu erfüllen. „Mit dem Bau-Turbo erhalten die Kommunen eine deutliche Erweiterung ihrer kommunalen Planungshoheit und somit einen zusätzlichen städtebaulichen Gestaltungsspielraum, der zur Lösung des Problems der Wohnungsnot beitragen kann. Der Bau-Turbo ist meiner Meinung nach ein sinnvolles und vor allem unbürokratisches Instrument, das nun an der Basis mit Leben gefüllt werden kann und muss“, sagt Bürgermeister Ingo Pfennings.
Gemeinde Weilerswist weist auf Rechte von Nachbarn hin
In der Gemeinde Weilerswist liegen vier konkrete Vorhaben vor, darunter ein Mehrfamilienhaus. Bei einem weiteren größeren Bauvorhaben wurde mit Zustimmung des Rates eine entsprechende Entscheidung getroffen. Zudem wurden für zwei weitere Vorhaben bereits Zustimmungen erteilt.
Der Bauturbo ermöglicht eine Zulassung von Vorhaben, die sich beispielsweise durch ein zusätzliches Geschoss nicht vollständig in die nähere Umgebung einfügen. Eine generelle Ausweitung auf Gewerbegebiete ist in Weilerswist nicht vorgesehen. Die Anwendung erfolgt bezogen auf das jeweilige konkrete Vorhaben und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen.
„Der wesentliche Vorteil liegt aus meiner Sicht in der Möglichkeit, dringend benötigten Wohnraum schneller zu realisieren“, so Bürgermeister Dino Steuer. Gleichzeitig ersetzt der Bauturbo nicht die erforderliche städtebauliche, bauordnungs- und planungsrechtliche Prüfung. Auch die nachbarlichen Belange bleiben zu berücksichtigen. Der Klageweg für betroffene Nachbarinnen und Nachbarn bleibt grundsätzlich bestehen.
In Zülpich hat der Stadtrat schon Ende April das Vorgehen geregelt
Durch den Rat der Stadt Zülpich wurde am 28. April ein Leitfaden zur Bearbeitung von Bauanträgen im Bauturbo beschlossen. Dieser regelt die Zuständigkeiten der Bearbeitung und Entscheidung im Falle eines Bauturbo-Antrags zwischen Rat oder Ausschuss und Verwaltung.
Insbesondere bei Maßnahmen der Nachverdichtung ist daher ein Vorgehen mit Augenmaß erforderlich.
Ein Antrag im Zuge des Bauturbos ging bei der Stadt Zülpich ein, der durch den Fachausschuss entschieden wurde. Dabei ging es um die geringfügige Überschreitung der Ortslagenabrundungssatzung, bei der das Bauvorhaben leicht im Außenbereich liegen soll.
Die Zulassung eines zusätzlichen Gebäudes im Rahmen des Bauturbos könne unter Umständen Auswirkungen über das konkrete Grundstück hinaus entfalten. So können sich aus einer einmal zugelassenen Bebauung Anknüpfungspunkte für weitere Bauvorhaben oder Baurechte ergeben, die nicht mehr auf die Sonderregelungen des Bauturbos angewiesen sind. „Dadurch könnte eine städtebauliche Entwicklung angestoßen oder verstärkt werden, die in dieser Form ursprünglich nicht vorgesehen war“, so Christoph M. Hartmann.


