In Leverkusen vergewaltigtWarum Polizisten der 19-Jährigen erst nicht glauben wollten

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Tunnel Vergewaltigung Leverkusen

Im Fußgängertunnel unter der Gustav-Heinemann-Straße geschah die grausame Tat.

Leverkusen – Am 11. Mai letzten Jahres wurde eine 19-jährige Leverkusenerin im Fußgängertunnel unter der Gustav-Heinemann-Straße in Manfort vergewaltigt. Mitten am Tag, auf dem Heimweg aus der Schule wurde sie von ihrem Peiniger festgehalten und geschlagen. Dann zwang der Mann die Frau, sich auszuziehen, ihn oral zu befriedigen und auf den Boden zu urinieren. Doch es dauerte, bevor der 19-Jährigen vollumfänglich geglaubt wurde, geschweige denn, bis der mutmaßliche Täter festgenommen werden konnte. Das stellte sich am Mittwoch am Landgericht Köln heraus, als die Ermittler in dem Fall verhört wurden.

Die Ereignisse, so drückte es der Einsatzleiter aus, erschienen „einfach zu krass“. Eine überfallartige Vergewaltigung, wie die junge Leverkusenerin sie schilderte, komme sehr selten vor. Zumal mitten am Tag. Es schien außerdem unwahrscheinlich, dass während der Tat niemand anders durch den sonst belebten Tunnel gegangen sei und die Tat beobachtet habe.

Opfer wurde kritisch befragt

Was die Skepsis der Ermittler außerdem nährte: im Februar 2021 gab eine Frau an, im Stadtwald in Köln vergewaltigt worden zu sein. Später stellte sich heraus, dass sich die Frau die Vergewaltigung offenbar ausgedacht hatte. Der Fall löste große öffentliche Aufmerksamkeit und Verunsicherung aus. „Das sollte uns nicht nochmal passieren“, so der Ermittlungsleiter. Deswegen habe man das Opfer einen Tag nach der Tat besonders kritisch ausgefragt und zunächst „in alle Richtungen ermittelt.“

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Auch die albanischen Wurzeln seien ein Grund für die kritische Herangehensweise der Ermittler gewesen. Die Polizei vermutete aufgrund der Herkunft ein konservatives Elternhaus. Vielleicht hätte die 19-Jährige sexuelle Erfahrungen ihren Eltern gegenüber rechtfertigen müssen, spekulierten die Ermittler, vielleicht hätte sie sich deswegen die Vergewaltigung ausgedacht.

Opfer erkennt den Täter wieder

Im Unterschied zu dem Fall in Köln konnten am Tatort im Manforter Tunnel aber Spuren sichergestellt wurden, die zu den Aussagen des Opfers passten: Blut und Urin, auch ein Ohrring der 19-Jährigen fand die Polizei.

Schon kurze Zeit nach der Tat wurde zunächst ein Verdächtiger festgenommen. Doch schnell musste die Polizei feststellen, dass es sich nicht um den Täter handelte. Erst als das Opfer den Angeklagten zwei Tage nach dem Vorfall auf der Straße wiedererkannte, kam die Polizei auf die richtige Spur. Der Mann wurde von der Polizei bis zu seiner Wohnung verfolgt, die sich nicht weit vom Wohnort des Opfers befindet.

Verdächtiger wird zunächst nicht festgenommen

Doch der Verdächtige wurde nicht sofort festgenommen. Nur ein Streifenwagen vor der Wohnung überwachte den Angeklagten. Und das, obwohl er der Polizei aktenkundig bekannt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft, so schilderte es der Ermittlungsleiter aus Köln, entschied sich gegen eine Festnahme, die Aktenlage sei unklar gewesen. In der Zwischenzeit hatte der Mann offenbar eine weitere Frau in einem Zug sexuell belästigt. Die Ermittlungen in diesem Fall laufen noch.

Erst bei einem Termin am Amtsgericht ein paar Tage später, den der Mann in einer anderen Sache hatte, sollte es zum Zugriff kommen. Doch zu diesem Zeitpunkt befand sich der Angeklagte schon auf der Flucht in die Türkei. Eine internationale Fahndung wurde eingeleitet, brachte aber keinen Erfolg.

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Weil der Angeklagte eine türkische Staatsbürgerschaft besitzt, kooperierten die Behörden in der Türkei nicht mit den Ermittlern in Köln. Erst Monate konnte die Polizei den Mann am Düsseldorfer Flughafen verhaften, als er nach Deutschland zurückkehrte. Ob er dabei wusste, was auf ihn zukommt, ist unklar.

Schon seit 2019 befand sich der Angeklagte wegen einer paranoiden Schizophrenie in ärztlicher Behandlung. Inwieweit sein psychischer Zustand Einfluss auf die Tat hatte, soll am Freitag beim nächsten Gerichtstermin zum Thema werden. Der Angeklagte zumindest gibt an, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Von der Beurteilung seines psychischen Zustands hängt wohl ab, wie hoch die Strafe ausfallen wird.

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