NRW-KommunalwahlStichwahl zu Unrecht abgeschafft – Reker: „Gute Tat für Demokratie“

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Oberbürgermeisterin seit 2015: Henriette Reker.

Oberbürgermeisterin seit 2015: Henriette Reker.

Münster – Die Stichwahl bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen wurde zu Unrecht abgeschafft: Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes am Freitag in Münster entschieden.

Damit müssen bei der nächsten Kommunalwahl im September 2020 die Bürger ein zweites Mal ins Wahllokal, falls es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Bürgermeister oder Landrat gibt.

Kölns OB Henriette Reker: „Gute Tat für Demokratie“

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat das Urteil als „gute Tat für unsere Demokratie“ begrüßt. „Akzeptanz von Kommunalpolitik lebt von der Legitimation durch die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Reker dem „Kölner Stadt-Anzeiger. Das Urteil ändere nichts an ihrer Strategie, erklärte die Politikerin, die die Wiederwahl 2020 anstrebt.

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Auch der grüne Landtagsabgeordnete Horst Becker aus Lohmar begrüßt das Urteil zur Stichwahl.  „In Lohmar ist jetzt die  Möglichkeit deutlich gestiegen, dass wir als Grüne einen eigenen Bürgermeisterkandidaten stellen.“

Das müsse allerdings im Januar von den Mitgliedern entschieden werden. „In diesem Fall sollten  wir frühzeitig mit der SPD Gespräche führen, wie wir im Fall einer Stichwahl verfahren.“ Becker schätzt aber, dass  sich dann die beiden Parteien „gegenseitig unterstützen werden.“

Stichwahlgegner verweisen auf die geringe Wahlbeteiligung 

83 Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen hatten nach der Abschaffung der Stichwahl durch die schwarz-gelbe Landesregierung im April 2019 den Gerichtshof in Münster für eine Prüfung angerufen. Umstritten war, ob Bürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen generell in nur einem Wahlgang bestimmt werden - oder ob sich die Bürger bei einer fehlenden absoluter Mehrheit in einem zweiten Wahlgang noch einmal zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten entscheiden können.

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Die Stichwahlgegner verweisen vor allem auf die geringe Wahlbeteiligung bei diesem zusätzliche Wahlgang. SPD und Grüne argumentieren hingegen, wenn die einfache Mehrheit im ersten Wahlgang ausreiche, könnten zunehmend auch radikale Bewerber zum Zug kommen. (mit dpa)

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