Hambacher TagebauRWE pumpt Grundwasser ab – Kohlekritiker empört

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Große Mengen Sümpfungswasser aus dem Tagebau Hambach werden bei Bergheim-Kenten in die Erft geleitet.

Große Mengen Sümpfungswasser aus dem Tagebau Hambach werden bei Bergheim-Kenten in die Erft geleitet.

  • Empörte Stimmen wenden sich gegen RWE.
  • Das Unternehmen will weiter Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach entnehmen.
  • Kritiker rufen Bürger auf, Einwendungen an die Bezirksregierung zu schreiben.

Rhein-Erft-Kreis – Riesige Mengen von Grundwasser muss das Unternehmen RWE kontinuierlich abpumpen, um die Tagebaue trocken zu halten. Allein 2017 sollen es nach Informationen des BUND für den Tagebau Hambach rund 340 Millionen Kubikmeter Wasser gewesen sein.

Jetzt empört es die Kohlekritiker, dass trotz des geplanten Ausstieges aus der Braunkohle und der absehbaren Reduzierungen der Abbaumengen im Tagebau Hambach, dort wie bisher weiter abgepumpt werden könnte. Denn das Unternehmen RWE hat einen Antrag zur Fortsetzung der „Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach“ für den Zeitraum von 2020 bis 2030 gestellt. Über den Antrag muss die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde entscheiden.

Absenkung verhindern

Die Kohlekritiker fordern dazu auf, bis zum 6. August bei der Bezirksregierung Einwendungen gegen die geplante Genehmigung zu erheben. Dies könnten alle Bürger tun, die in der von der Grundwasserabsenkung betroffenen Region leben.

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Der grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer hat für die Einwendungen ein Formschreiben verfasst, das im Internet etwa von den Grünen oder vom BUND verbreitet wird: Er weist darauf hin, dass es aufgrund der Empfehlungen der Kohlekommission „unzweifelhaft erhebliche und sehr grundsätzliche Veränderungen gegenüber den bisherigen Planungen beim Braunkohletagebau Hambach“ geben wird.

Keine Fakten mehr schaffen

Auch hätten Bund und Land angekündigt, die Empfehlungen der Kohlekommission „1 zu 1“ umsetzen zu wollen. „Insofern sollte eigentlich klar sein, dass durch den laufenden Abbau und die dazugehörenden Maßnahmen im Vorfeld (zum Beispiel Rodungen, Abriss von Gebäuden) sowie durch neue Genehmigungen keine weiteren Fakten und Rechte für Bergbautreibende geschaffen werden, die dem Ergebnis der Kohlekommission zuwiderlaufen könnten.“

Andere Maßnahmen

Dies tue aber der vorliegende Antrag von RWE, da dieser die absehbare Veränderung der Tagebauplanung nicht berücksichtige. Zwar müsse auch bei einer vorzeitigen und baldigen Einstellung der Kohleförderung im Tagebau Hambach weiter Wasser abgepumpt werden, um die Alt- und Ewigkeitslasten des Tagebaus in Grenzen zu halten, sagt Krischer. „Diese Maßnahmen sind jedoch völlig anderer Natur als die bei einem laufenden und fortschreitenden Abbau.“

RWE und Bezirksregierungen weisen diese Darstellung jedoch als unzutreffend zurück: So „konterkariere“ der Sümpfungsantrag keinesfalls die Wünsche der Kohlekommission etwa nach einem Erhalt des Hambacher Forstes, sagt RWE-Sprecher Guido Steffen.

Andere Sichtweise

Der Antrag sei für „jede Form“ der Entwicklung des Tagebaus nötig, „also auch für die restliche Kohlegewinnung bei Erhalt des Hambacher Forstes und die Gestaltung und Befüllung des Tagebausees.“ Das Grundwasser müsse abgesenkt bleiben, damit die Böschungen in der Grube nicht unter dem Strömungsdruck des Grundwassers zusammenbrechen.

Zudem pumpe RWE nur stets soviel Grundwasser ab, wie für einen sicheren Betrieb nötig sei. Steffen weist auch daraufhin, dass die Beschlüsse der Kohlekommission bislang nur Empfehlungen seien. Sie könnten deshalb „genehmigungsrechtlich“ noch nicht umgesetzt werden.

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Wie Andreas Nörthen, Pressesprecher der Bezirksregierung Arnsberg, berichtet, laufen bereits zahlreiche Einwendungen gegen den Entwässerungsantrag bei der Behörde ein: Er betont dagegen, dass in Hambach noch lange Wasser abgepumpt werden müsse, „selbst wenn eine vorzeitige Beendigung der Gewinnung im Tagebau stattfände“. Für diesen Fall könnten dann die Genehmigungen für den Tagebau – auch für die Entwässerung – neu formuliert und angepasst werden.

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