Am 12. Mai ist der Tag der Pflege. Der Caritasverband Rhein-Sieg nimmt dies zum Anlass, auf Hilfen für pflegende Angehörige hinzuweisen.
Aktionstag der PflegeCaritas stellt Hilfen für pflegende Angehörige in Rhein-Sieg vor

Auch Spiele zählen zum Programm für die Besucherinnen und Besucher der Caritas-Tagespflege in Eitorf.
Copyright: Klaus Heuschötter
Zwei Frauen spielen „Mensch-ärgere-dich-nicht“, andere malen mit Buntstiften. Auch Ringewerfen und Bingo sind beliebt. Es gibt die Zeitungsrunde, in der vorgelesen wird, und täglich Senioren-Gymnastik. „Wir kochen die Beilagen selbst“, berichtet die Leiterin der Tagespflege in Eitorf, Franziska Brand, von einer weiteren Beschäftigung. Dann schälen die Gäste Kartoffeln oder schnippeln Zutaten für den Salat. Für die Mittagsruhe stehen komfortable Sessel und Betten bereit.
Der Tag in der Tagespflege beginnt mit einem gemeinsamen Frühsück
Das Haus der Caritas an der Eitorfer Siegstraße verfügt auch über einen Garten nebst großer Terrasse. Von 8 bis 16 Uhr können bis zu zwölf Besucherinnen und Besucher kommen, montags bis freitags, an nur einem oder an mehreren Tagen. Manche werden gebracht, andere nehmen den Fahrdienst in Anspruch. Los geht’s stets mit einem gemeinsamen Frühstück, am Nachmittag stehen Kaffee und Kuchen auf dem Programm. Sechs Kräfte kümmern sich um die Gäste.

An der Siegstraße 81 in Eitorf befindet sich die Tagespflege-Einrichtung der Caritas.
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Die Tagespflege ist ein Beispiel für Hilfen, die pflegende Angehörige entlasten können. Anlässlich des bevorstehenden internationalen Aktionstags der Pflege am 12. Mai, dem Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale, macht der Caritasverband Rhein-Sieg auf weitere Möglichkeiten aufmerksam. Der Bedarf dürfte sehr groß sein. „Mehr als 60 Prozent der Pflegebedürftigen im Rhein-Sieg-Kreis sind zu Hause und werden von Angehörigen gepflegt, die dann oft 24/7 am Ball sind“, sagt Caritas-Sprecherin Dörte Staudt.
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Umfangreiche Beratung zur Pflege zu Hause
Es müsse zwar in jeder Kommune eine Pflegeberatungsstelle geben, aber die habe eher einen koordinierenden Auftrag und könne zum Beispiel Adressen von Pflegediensten nennen, so Theresia Engel. Die Caritas-Fachbereichsleiterin für ambulante Pflege weist Hilfesuchende auf das Sozialgesetzbuch XI hin. „Man ruft bei der Pflegeversicherung an und sagt: Ich will eine Beratung nach Paragraf 7a.“ Dann bekomme man zu Hause unentgeltlich eine umfangreiche Beratung.

Über Hilfsmöglichkeiten für pflegende Angehörige informierten (v.l.) Franziska Brand, Daniela Janßen und Theresia Engel, die im Caritasverband Rhein-Sieg tätig sind.
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Für die Zuordnung eines Pflegegrads – maßgeblich für den Empfang von Pflegegeld – ist der Medizinische Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung zuständig. Danach kommt wieder die Caritas oder ein anderer ambulanter Dienst ins Spiel. Deren Pflegefachkräfte übernehmen die Beratung, auf die Menschen mit Pflegegrad eins einmal im Halbjahr Anspruch haben und die ab Pflegegrad zwei halb- oder sogar vierteljährlich verpflichtend ist. Rund 950 solcher Beratungstermine haben die Leiterin der in Uckerath ansässigen Caritas-Pflegestation Eitorf/Hennef, Daniela Janßen, und vornehmlich eine Mitarbeiterin im vergangenen Jahr absolviert.
Ein Urlaub, eine Kur oder ein regelmäßiger freier Tag
„Wir schauen dann auch, ob die pflegenden Angehörigen noch zurechtkommen“, sagt Janßen. Es werde darüber gesprochen, welche Hilfsmöglichkeiten nötig seien. Das können Geräte zum Heben des Patienten sein, Haltegriffe, Toilettenstühle, Rampen für Rollstühle und Rollatoren oder ein Umbau des Badezimmers. Nicht zuletzt empfehlen die Beraterinnen den Angehörigen, einmal eine Woche Urlaub zu machen oder eine Kur zu beantragen. Sinnvoll sei auch ein regelmäßiger freier Tag, um beispielsweise in Ruhe einkaufen oder zum Sport gehen zu können.
Füllen lässt sich die entstehende Lücke durch Kurzzeitpflege in einem Heim oder die sogenannte Verhinderungspflege, bei der etwa eine Fachkraft zu Hause die Abendpflege übernimmt. „Dafür haben die Pflegekassen Extra-Budgets“, erklärt Engel. Die beiden Töpfe würden ab Juli zusammengelegt, bis zu 3539 Euro im Jahr gebe es dann insgesamt als Zuschuss. Einfacher werde es auch, weil das Geld nicht mehr im Voraus beantragt werden müsse, sondern im Nachhinein abgerechnet werden könne.
Auch für die teilstationäre Tagespflege, wie sie die Caritas Rhein-Sieg in Eitorf, Niederkassel, Meckenheim und ab Oktober in Much anbietet, gibt es laut Brand einen Leistungstopf. Je nach Pflegegrad bemisst sich der Zuschuss, der nicht mit dem Pflegegeld verrechnet werde. Gäste mit Pflegegrad eins seien indes Selbstzahler, wobei sie den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat einsetzen könnten. Und alle müssten für Essen und Heizung bezahlen. „Das alles ist sehr komplex“, sagt Theresia Engel. Umso mehr sei für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige die Beratung von Bedeutung.