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NRW verlängert Antragsfrist für UnternehmenMehr Zeit für Wiederaufbauhilfe nach der Flut

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Dreiborner Straße in Gemünd nach dem Hochwasser. Auf dem Boden liegt Schlamm und Sperrmüll, die Geschäfte im Erdgeschoss sind zerstört.

Die zerstörte Dreiborner Straße in der Eifelgemeinde Gemünd nach dem Hochwasser im Juli 2021. 

Die Frist für Unternehmen wird um ein Jahr verlängert. Mehr geht wegen der EU-Vorgaben bisher nicht.

Knapp zwei Jahre nach der Hochwasserkatastrophe, bei der am 14. und 15. Juli 2021 allein in Nordrhein-Westfalen 49 Menschen ihr Leben verloren, wird das NRW-Wirtschaftsministerium die Antragsfrist für die Unternehmen in den betroffenen Regionen für Aufbauhilfe bis zum 30. Juni 2024 verlängern.

„Meine Gedanken sind bei den Familien der Opfer, den Überlebenden, den Einsatzkräften und allen Betroffenen, die noch immer mit den Folgen dieser Naturkatastrophe zu kämpfen haben“, sagte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).

„Wir möchten den Betroffenen auch im kommenden Jahr weiter unsere Solidarität beweisen und Unterstützung anbieten. Mit der Verlängerung der Aufbauhilfe helfen wir den Unternehmerinnen und Unternehmern, die bislang keinen Förderantrag gestellt haben, den Wiederaufbau anzugehen und ihre Existenzgrundlage wiederherzustellen. Unser Ziel ist es, gemeinsam den Weg zu einem nachhaltigen Neuanfang zu ebnen.“

Da für die Förderung von Unternehmen strengere europarechtliche Vorgaben gelten als für Privatpersonen, können die Hilfen für Unternehmen zunächst nur um ein Jahr verlängert werden. NRW und Rheinland-Pfalz haben deshalb eine über den 30. Juni 2024 hinausgehende Verlängerung bei der EU-Kommission angestoßen, damit auch Unternehmen ihre Anträge noch bis zum 30. Juni 2026 stellen können.

NRW hilft Betrieben bislang mit knapp 300 Millionen Euro

Zu den bewilligten 244 Millionen Euro der Aufbauhilfe kommen 36 Millionen Euro an Soforthilfen sowie 18 Millionen Euro als Universalkredite der NRW-Bank hinzu. Nach aktuellem Stand wurden durch Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern bereits mehr als 16.000 Beratungsgespräche mit vom Hochwasser geschädigten Unternehmen geführt. Mit dem Hilfspaket unterstützt das Land betroffene Unternehmen bislang mit knapp 300 Millionen Euro.

Firmen, die finanzielle Hilfe beantragen wollen, sollten sich an die für sie zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft werden. Auch die örtlichen Industrie- und Handelskammern können darüber Auskunft geben, welche Gutachten vor der Bewilligung nach den EU-Vorgaben erforderlich sind. Wenn die Anträge durch die Kammern geprüft sind, müssen sie online bei der NRW-Bank eingereicht werden. Die Auszahlung der Mittel soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums zügig erfolgen.