Grundsicherung soll kommenKinderschützer begrüßen die Vorhaben der Ampel-Regierung

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Künftig sollen Kinder und Jugendliche bei politischen Entscheidungen mehr mitreden können.

Künftig sollen Kinder und Jugendliche bei politischen Entscheidungen mehr mitreden können.

Köln – Wenn die neue Ampel-Regierung hält, was sie verspricht, werden Kinder künftig mehr Beteiligungsrechte haben und besser vor Armut geschützt sein. Im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen finden sich Maßnahmen, die Kinderschützer schon lange fordern, wie beispielsweise die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. „Der Vertrag behandelt Kinder und ihre Rechte nicht mehr als Nebenaspekt“, lobt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks und „wir helfen“-Vorstandsmitglied.

Beteiligung stärken

Die Grünen-Politikerin bescheinigt bei der gesellschaftlichen Beteiligung der Kinder und Jugendlichen „einen echten Paradigmenwechsel“. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Kinder in jegliche politische Entscheidungen, die sie betreffen, miteinbezogen werden. Mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung sollen Beteiligungsrechte in der Verwaltung von Bund, Land und Kommune verankert werden.

„Es hat in der Corona-Pandemie sehr, sehr lange gedauert bis Kinderinteressen überhaupt ein Kriterium politischen Handelns wurden“, sagt Lütkes. Man denke an die monatelangen Schulschließungen oder die gesperrten Spielplätze in der ersten Phase der Pandemie. Solche Entscheidungen sollen künftig nicht mehr über die Köpfe der Kinder und Jugendlichen hinweg möglich sein, wenn Kinderrechte als eigenständige Rechte im Grundgesetz stehen.

Anne Lütkes, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Kinderhilfswerks

Anne Lütkes, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Kinderhilfswerks

Im Juni scheiterte ein Vorstoß der SPD, weil sich die Bundestagsfraktionen nicht auf eine Formulierung der entsprechenden Verfassungsänderung einigen konnten. Ob es in der nächsten Legislaturperiode gelingen wird, ist unklar, weil für eine Grundgesetzänderung Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig sind.

Außerdem will die Koalition Familien mit wenig Geld durch eine Kindergrundsicherung entlasten. Darin werden das bisherige Kindergeld, der Kinderzuschlag sowie eventuelle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket anders gebündelt. Auch die Berechnung soll neu – teilweise unabhängig vom Einkommen der Eltern – erfolgen.

Zuschlag für arme Familien

Lütkes hebt positiv hervor, dass die Federführung bei der Umsetzung der Kindergrundsicherung im Familien- und nicht im Justizministerium dort angesiedelt ist, „wo die Kinder zuvorderst im Blick sind“. Bis zur Einführung soll ein Sofortzuschlag Empfängerinnen und Empfängern von Hartz IV und Sozialhilfe zugutekommen. In welcher Höhe die Hilfen erfolgen sollen, steht noch nicht fest. Laut der neuen Familienministerin Anne Spiegel soll die Höhe nach Alter gestaffelt werden.

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Alleinerziehende, die ein hohes Armutsrisiko haben, sollen steuerlich entlastet werden. Das Kinderhilfswerk hätte sich eine Stärkung der Jugendhilfe gewünscht. „In der Corona-Pandemie ist die Arbeit in den kommunalen Jugendämtern sehr belastet und beeinträchtigt“, sagt Lütkes. „Auch dieses System muss gestärkt werden.“

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