Vorschrift für GartenbesitzerSo will die Stadt Köln Nadelbäume vor dem Fällen schützen

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Ein braunes Eichhörnchen sitzt in einem Nadelbaum in einem Innenhof.

Ein braunes Eichhörnchen sitzt in einem Nadelbaum in einem Innenhof.

Der Kölner Stadtrat soll eine neue Baumschutzsatzung beschließen. Es soll schwieriger werden, Bäume fällen zu lassen, um das Klima stärker zu schützen.

Wer in Köln ein mit Bäumen bewachsenes Grundstück besitzt und einen dieser Bäume fällen lassen will, benötigt dafür eine Genehmigung der Stadt - Das gilt bislang allerdings vor allem für Laubbäume und nicht für Nadelbäume. Das städtische Umweltdezernat unter Leitung von William Wolfgramm will das jetzt ändern. Die Stadtverwaltung will die Baumschutzsatzung, die zuletzt 2011 verändert wurde, verschärfen.

In Zukunft sollen grundsätzlich sämtliche Nadelbäume wie etwa Tannen, Fichten und Kiefern vor Fällungen geschützt sein, die einen Stammumfang von mindestens 1,30 Meter aufweisen – bislang stehen im Bereich der Koniferen lediglich Eiben unter Schutz. Hinzu kommen in Zukunft Säulenpappeln, die sich bislang ohne Antrag entfernen lassen.

Auch Obstbäume sollen in Zukunft mit dem entsprechenden Stammumfang geschützt sein – zurzeit gilt das nur, wenn sie einen Kronenansatz haben, der eine Höhe von 1,60 Meter übersteigt. Hinzu kommt, dass die Stadt deutlich höhere Hürden für Sondergenehmigungen zum Fällen von Bäumen setzen will.

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Als Begründung für die Notwendigkeit einer neuen Baumschutzsatzung nennt das Umweltdezernat das Ziel der Stadt Köln, bis 2035 klimaneutral sein zu wollen. „Bäume sind wertvoll für das Stadtklima – sie entziehen unserer Atmosphäre klimaschädliches Kohlendioxid und wandeln es in Sauerstoff zum Atmen und in Kohlenstoff um“, heißt es in der Beschlussvorlage für den Stadtrat. Es habe sich gezeigt, dass die aktuelle Satzung nicht mehr genüge, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

Das Umweltdezernat räumt ein, dass die Novelle der Satzung stärkere Eingriffe in die persönlichen Rechte von Baumeigentümern mit sich bringe. Höhere Auflagen für Fällgenehmigungen würden auch zu höheren finanziellen Belastungen für die Antragsteller führen. „Gerechtfertigt ist das durch den Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet“, heißt es in der Beschlussvorlage. Mit Blick auf die Erreichung der gesteckten Ziele sei dennoch ein Vorgehen mit Augenmaß ratsam, denn eine als unangemessen empfundene Belastung würde aller Voraussicht nach vermehrte widerrechtliche Baumfällungen nach sich ziehen.

Sorge vor schnellen Fällungen vor Änderung der Kölner Satzung

Das bewertet auch Thomas Tewes, Hauptgeschäftsführer des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins, als problematisch. „Grundsätzlich ist gegen den Baumschutz nichts zu sagen, aber gerade bei Nadelgehölzen kann das problematisch sein“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Nadelbäume seien meist sehr schnell gewachsen und würden oft dazu führen, dass ein Garten nicht mehr genutzt werden kann, weil der Astansatz bereits am Boden beginne. Viele Eigentümer hätten bislang die Baumkronen gestutzt, um die Bäume erhalten zu können, den Wuchs aber einzudämmen – auch das soll in Zukunft verboten sein.

Tewes befürchtet, dass viele Bäume, die derzeit noch nicht geschützt sind, vor Einführung der neuen Satzung sicherheitshalber noch schnell gefällt werden. „Wenn das jetzt alles nicht mehr möglich ist, könnte das dazu führen, dass Eigentümer nun proaktiv durch den Garten gehen und Bäume, die kurz davorstehen, unter die Satzung zu fallen, lieber entfernen“, sagte er. Gerade Nadelgehölze würden oft zu Nachbarschaftsstreitigkeiten „Insofern sollten Beeinträchtigungen wie massive Verschattung und schädlicher Wurzelwuchs immer noch ein Grund sein können, gerade diese Bäume entfernen zu dürfen“, sagte Tewes.

Kölner Grüne kritisieren Erlaubnis für nichteinheinmische Arten

„Grundsätzlich geht der Vorschlag der Verwaltung in die richtige Richtung“, sagte Robert Schallehn (Grüne). Sowohl Laub- als auch Nadelbäume würden bei der Klimafolgenanpassung helfen, daher sei die Ausweitung des Schutzes sehr sinnvoll. Kritisch sehe er, dass auch nicht-einheimische oder sogar potenziell invasive Baumarten wie der Amber- oder Trompetenbaum auf der Liste für Ersatzpflanzungen auftauchen, da das die Nahrungsgrundlage für heimische Tierarten gefährden könne. „Hier werden wir Änderungen an der Vorlage diskutieren“, so Schallehn.

„Wir unterstützen die Beschlussvorlage und sehen keinen Nachbesserungsbedarf“, sagte Constanze Aengenvoort (CDU). Der Baumschutz sei ein wichtiges Thema, und in der neuen Satzung werde genau differenziert.

„Der Schutz der Bäume in unserer Stadt ist wichtig und dafür setzen wir uns entschieden ein, denn Bäume binden Kohlenstoffdioxid, bieten wichtigen Lebensraum für Tiere und kühlen das Stadtklima“, sagte Rafael Struwe. Natürlich braucht es gesunden Menschenverstand statt einer Verbotspolitik. „Die eigene Gartengestaltung mit Bäumen, Hecken und Grün muss weiterhin möglich sein“, so Struwe.

„Die neue, etwas strengere Satzung bietet einen viel größeren Anreiz zum wichtigen Erhalt möglichst vieler Bäume“, sagte Uschi Röhrig (Linke). Gerade für die Anpassung an den sich beschleunigenden Klimawandel und bei der regen Bautätigkeit sei eine Lenkung dringend nötig

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