35 Jahre alter Mordversuch in EhrenfeldKölner Verteidiger reicht Haftbeschwerde ein und spricht von Straflosigkeit

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jan Victor Khatib beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jan Victor Khatib beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der ehemalige Cold Case in Köln-Ehrenfeld wird strittig verhandelt. Der Verteidiger sieht keinen versuchten Mord - und stellt einen Antrag.

Der ehemalige Cold Case um einen 36 Jahre zurückliegenden versuchten Raubmord beschäftigt nun auch das Oberlandesgericht (OLG). Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Justizkreisen erfuhr, hat der Verteidiger des Beschuldigten eine Haftbeschwerde eingereicht. Er sieht keinen versuchten Mord. Träfe das zu, dann könnte die Tat nicht mehr gesühnt werden – sie wäre nämlich verjährt.

Köln: Verteidiger spricht von Rücktritt vom Mordversuch

Im Alter von 20 Jahren soll der Angeklagte einer Kneipenbekanntschaft in dessen Wohnung in Ehrenfeld einen massiven Pokal mehrfach auf den Kopf geschlagen haben. Der heute 56-Jährige soll dem Mann noch Bargeld gestohlen, ihn dann seines Schicksals überlassen haben. Das Opfer überlebte knapp. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem versuchten Mord aus Habgier.

Fahndungsplakat nach dem versuchten Raubmord 1987 in Köln-Ehrenfeld

So suchte die Kölner Polizei nach dem Verbrechen nach dem Täter.

Dem Vernehmen nach sieht Verteidiger Jan Victor Khatib nach Aktenlage höchstens eine gefährliche Körperverletzung, es sei vom sogenannten Rücktritt vom Mordversuch auszugehen. Den nimmt man in Fällen an, in denen der Täter noch ausreichend Gelegenheit hatte, seine Tat zu vollenden, sich aber bewusst dagegen entscheidet. Zu der These soll sich nun zunächst das OLG Stellung beziehen.

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Kölner Cold Case: Versäumnis zur Aufklärung im Jahr 2004?

Strittig soll zudem sein, ob dem Opfer tatsächlich auch Geld gestohlen wurde. Auch damit könnte das Mordmotiv der Habgier wegfallen. Das Problem: Nur bei einem Vorwurf des versuchten Mordes kann der Tatverdächtige noch strafrechtlich belangt werden. Ginge ein Gericht letztlich von schwerer oder gefährlicher Körperverletzung oder versuchten Totschlag aus, dann würde die Verjährung greifen.

Im Prozess wurde bekannt, dass die Behörden das Verbrechen womöglich schon im Jahr 2004 hätten aufklären können, dann hätte sich das Thema der Verjährung gar nicht erst gestellt. Damals wurde der Fall schon einmal neu aufgerollt. Untersucht auf DNA-Material wurden mit neuen Methoden aber nur gefundene Fingernägel. Hier reichten die Befunde aber offensichtlich nicht für einen Treffer.

Auch Verurteilung nach Jugendstrafrecht möglich

Die Tatwaffe wurde damals nicht neu untersucht, im Gegensatz zu jetzt – so blieb der Fall noch lange ein „Cold Case“. Dass der Verdächtige überhaupt in der DNA-Datenbank des Landeskriminalamtes gelandet ist, erklärt sich aus der Entnahme einer Speichelprobe aufgrund strafrechtlicher Vorwürfe im Jahr 2002. Der Beschuldigte sitzt nun seit Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.

Das Opfer kann zur weiteren Aufklärung des Falles nichts beitragen, der Anstreicher Klaus Dieter M. starb im Jahr 2013 im Alter von 76 Jahren, er litt bis zu seinem Tod gesundheitlich unter den Tatfolgen. Der Angeklagte schweigt bisher. Dem Mann droht eine lebenslange Haftstrafe – allerdings, da er damals heranwachsender war, könnte auch das mildere Jugendstrafrecht angewendet werden.

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