Rassistische Bemerkung unter KollegenVerfahren um Beleidigung eingestellt – Polizist zahlt 1500 Euro

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Ein Streifenwagen in Köln.

Ein Kölner Polizist musste sich wegen Beleidigung vor Gericht verantworten.

Ein schwarzer Beamter sollte beim Training einen Drogendealer mimen. Das führte zur Anzeige gegen den Übungsleiter.

Das Strafverfahren um eine von einem Polizisten getätigte rassistische Bemerkung wurde in der dritten Instanz vor dem Oberlandesgericht eingestellt. Der Beamte muss als Auflage einen Geldbetrag von 1500 Euro zahlen. Der Fall wurde bereits vor dem Amtsgericht und dem Landgericht verhandelt, die Richter hatten hier gegensätzliche Positionen vertreten.

Köln-Ehrenfeld: Vorfall bei Übung in der Tiefgarage

Der Vorfall hatte sich im November 2019 bei einer Übung ereignet. In der Tiefgarage der Polizeiwache Ehrenfeld sollten Techniken für Festnahmen und Durchsuchungen trainiert werden. Einer sollte den Drogendealer mimen. „Schaffen wir klare Bilder, stellen wir den schwarzen Mann in die Mitte“, hatte der Ausbilder über einen schwarzen Kollegen geäußert und ihn ausgewählt.

Der Polizist hatte im Verfahren stets beteuert, dass er seinen jüngeren Kollegen nicht vorsätzlich habe beleidigen wollen. Tatsächlich hatte der Hauptkommissar das Training unterbrochen, nachdem er bemerkt hatte, wie sehr sein Spruch den Betroffenen getroffen hatte. Noch vor versammelter Mannschaft hatte sich der Beamte für seinen bösen Spruch entschuldigt.

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Amtsgericht Köln mit Schuldspruch und Verwarnung

Der auszubildende Polizist hatte die Entschuldigung zunächst angenommen, dann aber dem Dienstgruppenleiter von dem Vorfall berichtet. Der brachte letztlich eine Anzeige auf den Weg. Die Staatsanwaltschaft schlug früh eine Einstellung des Verfahrens gegen 200 Euro vor, was der Polizist aber abgelehnt hatte. Er ging von einer Straffreiheit aus.

Das sah das Amtsgericht in erster Instanz anders. Der Polizist habe mit seiner Äußerung zumindest billigend in Kauf genommen, dass der betroffene Kollege sich beleidigt fühlen könnte. Das führte zu einem Schuldspruch mit einer Verwarnung, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage sollte der Polizist aber nun 500 Euro bezahlen.

Landgericht Köln sah keine vorsätzliche Beleidigung

Verteidiger Andreas Kerkhof legte Berufung für seinen Mandanten ein. Die Richterin am Landgericht hob die Verurteilung auf und sprach den Beamten frei. Die Bemerkung sei zwar „völlig missraten“ und rassistisch, der Polizist sei aber davon ausgegangen, sich in einem geschützten Raum unter Kollegen zu befinden. Er habe gedacht, seine „deftigen Sprüche“ seien akzeptiert.

Das Landgericht hatte von einer fahrlässigen Beleidigung gesprochen, die nicht strafbar sei. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Das zuständige Oberlandesgericht soll dazu tendiert haben, den Fall zurückzuverweisen, schlug aber zunächst abermals eine Einstellung gegen Geldauflage vor. Dem stimmte der Polizist letztlich zu. Der Freispruch hat damit keinen Bestand, der Beamte bleibt aber nicht vorbestraft.

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