Missbrauchsbericht sei „nur verschoben“Kölner Kardinal Woelki verspricht Aufklärung

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Der Kölner Erzbischof Rainer Woelki

  • Wegen erheblicher rechtlicher Risiken hat das Erzbistum Köln die Publikation einer Untersuchung über sexuellen Missbrauch in letzter Minute gestoppt.
  • Die „Notbremsung“ wurde mit erheblichen „äußerungsrechtlichen“ Bedenken begründet.
  • Wie geht es nun weiter? Wann gibt es endlich Aufklärung? Kardinal Rainer Woelki äußert sich.

Köln – Nach der überraschend gestoppten Präsentation einer Studie zu den Verantwortlichkeiten für sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln wendet sich Kardinal Rainer Woelki an alle Katholiken im Erzbistum. In einem emotionalen „Proclamandum“, einer Kanzelerklärung, bittet Woelki um Geduld und um Vertrauen. „Wir meinen es ernst mit der Aufklärung, die wir angekündigt haben.“

Dazu gehöre, die Fehler, die gemacht wurden, klar zu benennen und dabei sowohl die verantwortlichen Personen wie auch unsere Strukturen ohne falsche Rücksicht in den Blick zu nehmen“. Am Dienstag war ein für Donnerstag angesetzter Pressetermin gestrichen worden, in der die vom Erzbistum 2018 beauftragte Münchner Rechtsanwaltskanzlei „Westphal, Spilker, Wastl“ darstellen sollte, wie Bischöfe, Generalvikare und Personalchefs mit Fällen sexuellen Missbrauchs umgegangen waren.

Woelki kann keinen neuen Termin nennen

„Ich verstehe, dass diese Nachricht viele enttäuscht hat, die schon seit langem darauf warten, dass diese schmerzhafte, aber notwendige Aufarbeitung zum Abschluss kommt und die Ergebnisse allen zugänglich gemacht werden können“, schreibt Woelki. Die Veröffentlichung der Studie werde aber nur verschoben. „Der Zeitplan ändert sich, aber nicht das Ziel!“ Einen neuen Termin könne er aber nicht nennen. „Sorgfalt und Gründlichkeit sind wichtiger als die Geschwindigkeit.“

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In einem Interview mit dem „domradio“ betonte Generalvikar Markus Hofmann, Woelkis Auftrag laute, Fehler „klipp und klar“ zu benennen. Das hat der Erzbischof versprochen, und dazu steht er hundertprozentig. Jetzt schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung, die sozusagen wasserdicht ist.“

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Die – wie er sagte – „Notbremsung“ begründete Hofmann mit erheblichen „äußerungsrechtlichen“ Bedenken einer auf solche Fälle spezialisierten Anwaltskanzlei: „Was darf man – unter Nennung des Namens oder so, dass derjenige durch die Funktion doch leicht identifizierbar ist – über jemanden sagen, wenn es um Vorwürfe geht, die ja hier nicht etwa gerichtlich bewertet werden, sondern durch eine private Kanzlei auf der Grundlage von Akten und Gesprächen?“

Klagedrohungen gegen das Erzbistum

Hofmann räumte ein, das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit möglichem Widerruf zu spät erkannt zu haben. Er bestritt, dass es bereits Klagedrohungen gegen das Erzbistum gebe. Aus zuverlässiger Quelle hieß es jedoch, dass „hochrangige Würdenträger“ juristische Schritten zumindest gegen die Kanzlei planten. Dabei soll es sowohl um die etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten als auch das Vorgehen insgesamt gehen. Einer der von den Anwälten Befragten sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Ich weiß bis heute nicht, was die mir vorwerfen.“ Das sei mehr als ein formaler Mangel.

Hofmann beteuerte, dass die Bistumsspitze den Bericht erst mit der Veröffentlichung zur Kenntnis bekomme. Die Verantwortung für die Inhalte trage die Kanzlei. „Man muss sich noch einmal klarmachen, dass wir mit dieser Untersuchung gewissermaßen rechtliches Neuland betreten“, so der Generalvikar.

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