Stadt Köln rudert zurückGebühr für Anwohnerparken soll weniger stark steigen

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Ein Anwohnerparkausweis liegt in einem Auto.

Ein Anwohnerparkausweis liegt in einem Auto.

Die Kosten für einen Anwohnerparkausweis sollen steigen, doch jetzt wird es deutlich weniger als geplant. 

Möglicherweise später als geplant und deutlich günstiger als gedacht: Die Gebühren für den Anwohnerparkschein sollen von 30 auf 100 bis 120 Euro jährlich steigen – und nicht wie anfangs geplant auf eine Gebühr zwischen 330 und 390 Euro pro Jahr. Das hat die Stadtverwaltung am Freitagnachmittag mitgeteilt, sie spricht von einem „moderaten Schritt“. Statt bis zu 1200 Prozent Erhöhung sollen es nun bis zu 300 Prozent werden. Der Stadtrat soll das Thema am 7. Dezember behandeln. Die geplante Erhöhung betrifft viele Menschen, Ende des vergangenen Jahres gab es 61.020 Anwohnerparkausweise. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wie viel sollen die Fahrzeughalter bezahlen?

Das richtet sich nach der Fahrzeuglänge. Ende 2022 gab es 486.341 zugelassene Autos in Köln. Für Autos mit einer Länge bis zu 4,10 Metern sind 100 Euro jährlich fällig, ihr Anteil liegt bei rund 25 Prozent. Der Ausweis für Autos, die länger als 4,71 Meter sind, kostet pro Jahr 120 Euro. Sie machen ebenfalls 25 Prozent aus. Für die Wagen dazwischen müssen jährlich 110 Euro bezahlt werden, rund 50 Prozent der Autos in Köln sind zwischen 4,11 und 4,70 Meter lang. Für Fahrzeuge, die länger als 5,60 Meter sind, gibt es zukünftig keine Ausweise mehr, laut Stadt sind das sehr wenige.

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Ab wann gilt die neue Regelung?

Die neuen Gebühren sollen laut Verwaltung spätestens zum 1. Januar 2025, möglichst aber zum 1. Juli 2024 kommen. Es handelt sich dabei um ein Vorhaben aus dem Kooperationsvertrag des Mehrheitsbündnisses von Grünen, CDU und Volt. Geplant war eigentlich der 1. Januar 2024 als Starttermin. Mit den höheren Gebühren will die Verwaltung erreichen, dass weniger Menschen ein Auto besitzen. Auf Basis der Erfahrung anderer Städte rechnet sie mit einem Minus von 20 Prozent auf 48.800 Ausweise. In diesem Fall geht sie von Einnahmen von rund 5,3 Millionen Euro pro Jahr aus.

Warum gibt es einen zweiten Anlauf?

Weil die Stadt ihre erste Vorlage für den Stadtrat im Sommer zurückgezogen hatte, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Satzung der Stadt Freiburg gekippt hatte. Das Regelwerk kam dem der Stadt Köln sehr nahe. Das Gericht hatte die Freiburger Satzung für unwirksam erklärt – unter anderem, weil „für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen eine Rechtsgrundlage“ fehle. Doch genau diese Ermäßigung hatte Köln ebenfalls für Köln-Pass-Inhaber geplant. Dazu zählen etwa Menschen, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Sie sollten je nach Fahrzeuglänge 105, 112 oder 120 Euro jährlich zahlen.

Gibt es jetzt gar keine Ermäßigung?

Ja. Erst, wenn die Rechtsgrundlagen dafür vorliegen, will die Verwaltung einen neuen Anlauf machen mit noch höheren Gebühren. Solange sollen Köln-Pass-Inhaber so viel wie alle anderen zahlen. Allerdings: In Bonn beispielsweise zahlen Bonn-Pass-Inhaber jährlich 45 statt 180 Euro. Allerdings bleiben auch in Köln Ausnahmen: Handwerker, Hebammen, Pflegedienste, Ärzte oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind nicht von der Erhöhung betroffen.

Hat das Vorhaben eine Mehrheit im Stadtrat?

Das ist mehr als unklar. Grüne und Volt sind dafür, obwohl die soziale Staffelung fehlt, die bislang als Muss-Bedingung galt. Sie verfügen über 30 der 90 Sitze im Rat, Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hat zudem eine Stimme. Es braucht 46 Sitze für eine Mehrheit. Lino Hammer, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, sagte: „Die aktuelle Vorlage war zwar nicht unser Plan A, wir erhoffen uns nun dennoch eine Lenkungswirkung von den Anwohnerparkgebühren.“ Die CDU (20 Sitze) sieht das Vorhaben kritisch, hat aber noch nicht entschieden, wie sie abstimmt.

Die verkehrspolitische Sprecherin Teresa De Bellis-Olinger sagte: „Dass wegen der fehlenden Rechtsgrundlage nun eine Interimssatzung beschlossen werden soll, macht für mich keinen Sinn. Hier soll etwas gerettet werden.“ Für die SPD (19 Sitze) kritisierte der verkehrspolitische Sprecher Lukas Lorenz die fehlende soziale Staffelung, er sagte: „Hier soll etwas übers Knie gebrochen werden.“ Die FDP lehnt auch die neue Satzung ab, wie Fraktionschef Ralph Sterck mitteilte. Gemeinsam haben CDU, SPD und FDP 44 Sitze. Die Linken (sechs Sitze) wollten sich am Freitag noch nicht festlegen. Zudem sitzen weitere Fraktionen, eine Gruppe und ein Einzelmandatsträger im Rat, sie vereinen zehn Stimmen. Möglich ist auch eine Vertagung.

Sind neue Bewohnerparkgebiete geplant?

Nicht im klassischen Sinne wie bisher. Aber in zwei städtischen Parkhäusern sollen testweise Flächen für Autos mit Bewohnerparkausweis eingerichtet werden. Die Verwaltung nennt die Parkbauten am Neptunplatz in Ehrenfeld und an Groß St. Martin in der Altstadt. Dafür soll die Verwaltung ein Konzept erarbeiten.

Das ist das Anwohnerparken:

Ende 2022 gab es 61.020 Bewohnerparkausweise in Köln für 47 dieser Gebiete. In sieben von neuen Stadtbezirken hat die Stadt Anwohnergebiete eingerichtet, um in Zonen mit dem roten Punkt frei parken zu dürfen. Die meisten sind es in der Innenstadt mit 21, keine gibt es in Rodenkirchen und Chorweiler. Allerdings sind in den 47 Gebieten nur 51.400 Parkplätze ausgewiesen – obwohl es 61.020 Ausweise gibt. Das entspricht einer Quote von 84,2 Prozent. Ein Ausweis garantiert also keinen Parkplatz.

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