Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Klagen wegen LärmsStreit zwischen Kölner Volksbühne und einem Nachbar ist beendet

Lesezeit 2 Minuten
Volksbühne

Die Volksbühne am Rudolfplatz hat einen jahrelangen Rechtsstreit wegen Lärmbeschwerden hinter sich.

Baugenehmigung und Betriebserlaubnis für das Traditionstheater seien jetzt gerichtsfest, teilen die Betreiber mit.

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Volksbühne am Rudolfplatz und einem Nachbarn ist beendet. Das teilte die Volksbühne am Montag mit. „Nach sieben Jahren ist die Baugenehmigung und Betriebserlaubnis für das Traditionstheater gerichtsfest. Für den Spielbetrieb im Jubiläumsjahr – 10 Jahre Volksbühne am Rudolfplatz – besteht somit endlich Rechts- und Planungssicherheit“, teilen die Betreiber Axel Molinski und Birger Steinbrück mit.

Trotz des erfreulichen Endes sei der Gerichtsstreit mit hohen Kosten verbunden gewesen: Die Hauseigentümerin, der Verein Freie Volksbühne Köln und die Volksbühne am Rudolfplatz GmbH, haben nach eigenen Angaben rund 160.000 Euro ausgegeben.

Zum Hintergrund: Der Eigentümer einer Wohnung im Nachbargebäude fühlte sich durch den seit 2015 stattfindenden Konzertbetrieb im ehemaligen Millowitsch-Theater in seinen Rechten verletzt und hatte gegen die entsprechende Baugenehmigung der Stadt geklagt. Damit hatte er beim Verwaltungsgericht Köln Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) änderte das Urteil jedoch im Juni 2024: Die Baugenehmigung verletze keine Rechte des Nachbarn, hieß es.

Kölner Volksbühne: Revision des Klägers wurde abgewiesen

Im Gegenteil: Nach Überzeugung des OVG bewohne der Kläger rechtswidrig das Gebäude, das zuvor gewerblich von einer Druckerei genutzt und von ihm in Wohnraum umgewandelt worden war. Das OVG hob die 2018 von der Stadt Köln erteilte Baugenehmigung für die Wohnnutzung des Nachbarn sogar auf. Der Nachbar verlor also in zweifacher Hinsicht. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen konnte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Diese wurde nun aber zurückgewiesen, teilt die Volksbühne weiter mit. 

Somit sei das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster vom Juni 2024 endgültig rechtskräftig. Wegen des Streits mit dem Nachbarn waren unter anderem Lärm-Messgeräte im Saal aufgestellt und das frühe Ende der Konzerte eingeführt worden. Die Reihe „Kölsch-Konzerte“ mit den Paveiern, Bläck Fööss und den Räubern war für 2024 ganz gestrichen worden.

Andere Konzerte finden nach wie vor statt: Die Konzerte mit den Kölner Gruppen seien aufgrund des permanenten Mitsingens und des überschwänglichen Applaus wohl doch zu laut gewesen, sagte Betreiber Axel Molinski dieser Zeitung. Man wolle das Format in Zukunft wieder aufnehmen, müsse aber überlegen, in welcher Form, damit die gesetzlichen Lärmregelungen auch eingehalten werden könnten.

Die Volksbühne teilt weiter mit, dass das Theater neben den vorgeschriebenen Lärmwerten auch die Schlusszeit um 22 Uhr einhalten werde.

In der Kölner Kulturszene hatte der Konflikt zu großen Befürchtungen geführt, dass klagende Nachbarn Konzerte und andere Abendveranstaltungen künftig erschweren könnten. Eine große Welle der Solidarität hatte seit dem ersten Urteil die Volksbühne erreicht. (gam)