Ein sexueller Übergriff auf einem KD-Partyschiff wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.
Unklare Beweislage beim ProzessSexueller Übergriff auf Kölner Partyschiff – Mann aus Hessen angeklagt

Auf einem Kölner Partyschiff kam es laut Anklage im April zu dem sexuellen Übergriff. (Symbolbild)
Copyright: Dirk Borm
Ein Landschaftsgärtner aus Hessen musste sich am Mittwoch wegen sexueller Belästigung vor dem Amtsgericht Köln verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im April auf einem Partyschiff der Köln-Düsseldorfer eine Frau unsittlich berührt haben, indem er dieser von hinten an die Brust gefasst habe. Der Mann sprach von einer Verwechslung.
Köln: Angeklagter bestreitet Übergriff auf KD-Schiff
„Mein Mandant war an diesem Tag auf dem Schiff, es wurde ausgelassen gefeiert, aber er hat da niemanden angefasst“, erklärte der Verteidiger des Beschuldigten in Saal 15 des Kölner Justizgebäudes. Er habe dieser Frau auch nicht den Finger auf den Kopf gelegt und sie so zur Pirouette aufgefordert – so hatte es die Anzeigenerstatterin der Polizei geschildert.
„Zu 100 Prozent habe ich das nicht gemacht“, bestritt der Angeklagte danach selbst die Vorwürfe. Man habe in einer Gruppe von zwölf Männern den Junggesellenabschied von seinem Bruder gefeiert, so der 31-Jährige. Den hätten plötzlich Security-Mitarbeiter abgeführt. „Ich habe gefragt, was das soll, dann haben die mich auch mitgenommen.“
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Vergewaltigungsprozess Sextreffen in Leverkusen lief völlig aus dem Ruder
- Top-Lage im Rheinauhafen Luxus-Wohnung in den Kranhäusern wird zwangsversteigert
- „Kölner Drogenkrieg“ Kronzeuge sagt als Folteropfer gegen Kalker Gruppierung aus
- „Kölner Drogenkrieg“ Zeuge wird nach Fragen des Richters plötzlich ungehalten
- IT-Großhändler Siewert & Kau Bergheimer Unternehmen äußert sich zu den Gründen für die Insolvenz
- Häusliche Gewalt Kölner Polizisten brechen Tür auf – Mieter müssen Schaden zahlen
- Ihm wird Folter vorgeworfen Niederländer darf im Kölner Gericht zum ersten Mal sein Baby sehen
Außerplanmäßig habe das Schiff dann angelegt, die Sicherheitsmänner hätten das Bruderpaar dann der Polizei übergeben. „Da haben 20 Beamte auf uns gewartet, mir wurden Handschellen angelegt“, schilderte der Angeklagte. Er sei dann in eine Gewahrsamszelle gebracht worden. „Als ich nach meinem Anwalt verlangt habe, kam ich wieder frei.“
Richterin stellt Verfahren wegen unklarer Beweislage ein
Die Geschädigte erkannte im Zeugenstand den Angeklagten als vermeintlichen Täter wieder. Kräftig habe dieser ihr an den Busen gefasst. Eine Zeugin schilderte, der Mann habe ihre Gruppe mehrfach angetanzt und gestört. Den Übergriff selbst habe sie aber nicht gesehen. Begleiter des Angeklagten wiederum sagten, gar nichts dergleichen gesehen zu haben.
Die Richterin stellte das Verfahren letztlich ohne Auflagen ein. Die Geschädigte habe geschildert, wie der Angeklagte durch Security von der Tanzfläche abgeführt worden sei. Dabei handelte es sich aber um dessen Bruder, der nicht als Zeuge geladen war. Der Prozess habe daher nicht klären können, wer wirklich für den Übergriff verantwortlich gewesen sei.