„Einfach Sex haben“Vierfacher Familienvater bedrängt Kölner Lehrerin am Wiener Platz

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Wiener Platz in Köln-Mülheim (Archivbild)

Wiener Platz in Köln-Mülheim (Archivbild)

Köln – Lehrerin Tina S. (33, Name geändert) wollte in jener Septembernacht nur noch nach Hause, als sie nach einem fröhlichen Mädelsabend mit Kolleginnen in Mülheim gegen drei Uhr morgens allein auf dem Heimweg war. Sie hatte kaum die U-Bahn-Station am Wiener Platz verlassen, als sie bemerkte, dass ein Mann die Verfolgung aufnahm. Es war John S. (39), der sich am Dienstag wegen Nötigung auf der Anklagebank einfinden musste.

Der arbeitslose Elektriker hatte schon reichlich getrunken, als er auf die Idee kam, die ihm völlig unbekannte Lehrerin zum Geschlechtsverkehr aufzufordern. „Wir können doch einfach Sex haben. Ist doch nichts dabei?“, raunte er ihr zu, kam immer näher und drängte sie in einen Hausflur. Tina S. konnte sich aus der Situation befreien, drängte sich an ihm vorbei und lief laut schreiend auf eine Gruppe junger Männer zu, die sie auf einem Spielplatz gegenüber rumstehen sah.

Vierfacher Familienvater bedrängt Kölner Lehrerin

Das Trio sah sofort den Ernst der Lage, brachte den aufdringlichen Belästiger gewaltsam zu Boden und alarmierte die Polizei. „Er hat einen Fehler gemacht, er weiß jetzt, dass er sich falsch und ungebührlich verhalten hat“, gab Verteidiger Marc Donay für seinen Mandanten eine Erklärung ab. Letztlich habe auch der Alkohol seinen Teil dazu beigetragen.

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Der vierfache Familienvater – derzeit arbeitslos – hatte sich im Prozess dann auch bei der Lehrerin entschuldigt. „Ein Glück, dass die jungen Männer zur Hilfe kamen. Sie haben möglicherweise Schlimmeres verhindert“, betonte die Anklägerin in ihrem Plädoyer, in dem sie 1350 Euro Geldstrafe forderte (90 Tagessätze zu je 15 Euro). Immerhin war der Angeklagte vorbestraft, hatte wegen Drogendelikten im Gefängnis gesessen und zuletzt wegen Körperverletzung eine zweijährige Bewährungsstrafe erhalten.

Die Richterin verhängte 900 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je zehn Euro) und hielt dem Angeklagten sein Geständnis, die Entschuldigung und die an den Tag gelegte Reue strafmildernd zugute.

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