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Tausende UnterschriftenKölner Fahrrad-Entscheid scheitert vor Gericht

Die Initiative wollte die Stadt Köln zu einem schnelleren Ausbau der Radwege verpflichten. Die Richter bemängeln falsche Tatsachenangaben.

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Der Fahrrad-Entscheid sollte den Ausbau der Radwege in Köln beschleunigen.

Der Fahrrad-Entscheid sollte den Ausbau der Radwege in Köln beschleunigen.

Das Bürgerbegehren „Fahrrad-Entscheid Köln“ ist unzulässig. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage der Initiative gegen eine vorherige Entscheidung des Stadtrats am Donnerstag abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts sind die aufgestellten Forderungen nicht hinreichend konkret. Zudem enthalte die Begründung auf den Unterschriftenlisten unrichtige Tatsachenangaben. Die Fragestellung sei zudem teilweise unbestimmt.

Kölner Stadtrat hatte im Juli 2025 dagegen entschieden

Mit dem Bürgerbegehren wollte die Initiative einen schnelleren Ausbau des rund 1800 Kilometer langen Radverkehrshauptnetzes in Köln erreichen. An Hauptverkehrsstraßen sollten jährlich auf 40 Kilometern baulich vom Autoverkehr getrennte Radwege mit mindestens 2,50 Metern Breite je Fahrtrichtung gebaut oder umgebaut werden. Im sogenannten grünen Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen sollten außerdem jährlich 30 Kilometer Fahrradstraßen entstehen.

Die Initiative hatte nach eigenen Angaben rund 33.000 Unterschriften eingereicht, von denen laut Gericht mehr als 28.000 gültig waren. Der Stadtrat hatte das Begehren im Juli 2025 auf Empfehlung der Verwaltung für unzulässig erklärt.

Zulassung zur Berufung möglich

Das Verwaltungsgericht sieht in dem Begehren keine Entscheidung über eine hinreichend konkrete Angelegenheit der Stadt. Stattdessen würden „scheinbar konkrete Vorgaben“ für zahlreiche künftige Entscheidungen gemacht, die zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar seien.

Ein weiterer Einwand betrifft das rund 1300 Kilometer lange grüne Netz. In der Begründung des Bürgerbegehrens werde dieses als Netz aus „weiteren Straßen“ beschrieben. Nach Angaben des Gerichts verlaufen jedoch etwa 400 Kilometer unabhängig von Straßen, etwa durch Parks und Grünanlagen. Dort komme die Anordnung von Fahrradstraßen nicht infrage. Die Fragestellung lasse zudem nicht eindeutig erkennen, wann sich eine Maßnahme auf die geforderten Gesamtstrecken anrechnen lasse.

Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung beantragen. Darüber würde das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden. Ob die Initiative diesen Schritt gehen will, steht noch nicht fest.

Die Initiative reagierte am Mittwoch enttäuscht auf die Gerichtsentscheidung. „Heute ist ein trauriger Tag, nicht nur für die Fahrradinfrastruktur in Köln, sondern auch für die direkte Demokratie“, sagte Sprecherin Alison Haywood. Sie kritisierte eine aus Sicht der Initiative überraschend strenge Auslegung der Gemeindeordnung und warnte vor hohen Hürden für künftige Bürgerbegehren. Zugleich kündigte sie an, dass sich die Initiative weiter für den Radverkehr einsetzen wolle.