Kindergeld, Schwarzarbeit, HeilpraktikerDiese Gesetze hat der Bundestag verabschiedet

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Der Bundestag

Berlin – Trotz aller Querelen bei der SPD: Die GroKo arbeitet - und produziert fleißig Gesetze. Eine ganze Reihe davon stand am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung.

Kampf gegen illegale Beschäftigung: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kann in Zukunft bereits bei der Anbahnung und nicht erst beim Vollzug von illegaler Beschäftigung tätig werden - etwa direkt an den sogenannten Tagelöhnerbörsen. Das zuständige Personal soll erheblich aufgestockt werden.

Betrug beim Kindergeld: Die Familienkassen werden ermächtigt, schon bei dem Verdacht auf Betrug die Zahlung des Kindergelds einzustellen - etwa bei gefälschten Dokumenten oder Scheinarbeitsverträgen. Außerdem besteht für neu zugezogene EU-Bürger in den ersten drei Monaten künftig nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachweisen.

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Struktur des Ausbildungsgeldes soll vereinfacht werden

Bundeswehr: Die Arbeitszeit von Soldaten wird mit dem neuen Gesetz flexibler gestaltet, zudem wird die Anstellung als Berufssoldat erleichtert und der Wehrsold erhöht. Zeitsoldaten sowie freiwillig Wehrdienstleistende werden in der Rentenversicherung besser abgesichert. Außerdem sollen aus Datenschutzgründen weniger persönliche Informationen erhoben werden.

Ausbildungsbeihilfe: Die Unterkunftskosten in der Berufsausbildungsbeihilfe und dem Ausbildungsgeld werden pauschaliert. Außerdem soll die Struktur des Ausbildungsgeldes vereinfacht und an jene der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen werden. Die bisherige Unterscheidung nach Alter und Familienstand der Auszubildenden soll entfallen. Die Höhe des Ausbildungsgeldes soll an die Bafög-Bedarfssätze angeglichen werden. Erhöht werden zudem die Zahlungen in Werkstätten für Behinderte.

Heilpraktiker brauchen Erlaubnis für Erstellung verschreibungspflichtiger Medikamente

Arzneimittelsicherheit: Nach einer Reihe von Arzneimittelskandalen erhält der Bund mehr Kompetenzen für Rückrufe unsicherer Medikamente. Wenn wegen des Rückrufs eines Medikaments ein neues Arzneimittel verordnet werden muss, sollen die gesetzlich Versicherten nicht erneut eine Zuzahlung leisten müssen. Dies war bisher nur auf dem Weg der Kulanz möglich.

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Damit Apotheken nicht in Versuchung kommen, bei der Herstellung von Medikamenten Wirkstoffe zu strecken, sollen sie für die Herstellung künftig Festpreise bekommen. Zudem soll für die Herstellung verschreibungspflichtiger Medikamente durch Heilpraktiker künftig eine Erlaubnis erforderlich sein. Das Gesetz enthält außerdem eine Fahrplan für die Einführung des digitalen Rezeptes. In Zukunft sollen Patienten Medikamente auf elektronischem Wege verordnet bekommen können, wenn sie zuvor eine Online-Sprechstunde in Anspruch genommen haben.

Zensusgesetz: Das zur Abstimmung gestellte Gesetz schafft die Grundlagen für die Volkszählung 2021. Umfassen soll der Zensus eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung sowie eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis. Es werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und ausgewertet. Zusätzlich vorgesehen sind laut Gesetz ergänzende statistische Befragungen der Bevölkerung. Der letzte Zensus hatte 2011 stattgefunden. (afp)

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