Öffnungen in mehreren PhasenWelche Lockerungen wann kommen – Ein Fahrplan für NRW

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Kontaktbeschränkungen

Bewohner in nordrhein-westfälischen Alters- und Pflegeheimen dürfen ab dem 10. Mai unter strengen Auflagen wieder Besuch bekommen. 

Düsseldorf – NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat am Mittwoch in der Düsseldorfer Staatskanzlei in der Corona-Krise den Weg zurück in eine „verantwortungsvolle Normalität“ vorgestellt. Laschet äußerte sich nach der Schalte mit der Bundeskanzlerin und den Chefs der anderen Bundesländer: „Wir haben das alles erreicht, weil die Bürger das angenommen haben. Wir haben eine Hohes Maß an Verständnis an Akzeptanz der Regeln, Beschränkungen und Grundrechtseingriffe werden Stück für Stück zurückgefahren.“

Und das sind die Lockerungen in NRW in der Übersicht.

Kontaktverbot: Zwei Haushalte dürfen sich treffen

Die wohl größte Erleichterung ab kommenden Montag, 11. Mai, betrifft das Kontaktverbot. Dann dürfen zwei Familien, die nicht in einem Haushalt leben wieder treffen. Die Pflicht, in bestimmte Bereiche wie Supermärkte oder Busse und Bahn nur mit einer Maske zu betreten, bleibt aber bestehen. Ab 30. Mai könnte es je nach Entwicklung der Infektionszahlen zu einer weiteren Lockerung des Kontaktverbots kommen. Dann wird auch über die Maskenpflicht neu entschieden. Die Quarantäne-Pflicht für Rückkehrer aus dem Ausland soll für jene Länder aufgehoben werden, in denen die Pandemie-Situation unbedenklich erscheint.

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Kinderbetreuung: Ab 30. Mai schrittweise zur Normalität

Die Notbetreuung wird ab kommenden Montag, 11. Mai, flexibel und schrittweise ausgebaut. Eltern, deren Kinder einen besonderen pädagogischen oder einen Sprachförderbedarf haben, können diese wieder in die Einrichtungen bringen. Das gilt auch für Kinder, die in beengten Wohnungen leben, also zum Beispiel kein eigenes Kinderzimmer haben. Geöffnet wird auch für Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder zur Grundschule stehen oder deren Eltern körperliche oder andere Beeinträchtigungen haben. Auch besondere Notlagen will man berücksichtigen.

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Ab Montag, 30. Mai, soll der Regelbetrieb dann jahrgangsweise wiederhergestellt werden, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Alle Eltern haben dann wieder einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder, insofern genügend Personal zur Verfügung steht. Die Betreuung findet in festen Gruppen, regelmäßig in den gleichen Räumen und in der gleichen Zusammensetzung statt. Die Eltern dürfen selbst entscheiden, ob sie ihr Kind betreuen lassen wollen.

Handel und Dienstleister: 800 Quadratmeter-Regel fällt

Ab kommenden Montag können alle Läden wieder öffnen – auch wenn die Verkaufsfläche mehr als 800 Quadratmeter beträgt. Die Auflagen: Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Pro zehn Quadratmeter ist nur ein Kunde zugelassen. Für Fußgängerzonen müssen die Städte Konzepte erarbeiten, damit auf stark besuchten Straßen und Plätzen keine Ansammlungen entstehen oder sich Schlangen bilden. Das kann zum Beispiel durch Zugangskontrollen geschehen.

Ab 30. Mai wird weiter gelockert. Dann dürfen auch Dienstleister wieder öffnen, bei denen es zu engem Körperkontakt kommt – zum Beispiel Massagen, Tattoos und Kosmetikbetriebe. Die Städte müssen eine Bewertung vorlegen, ob ihre Konzepte zur Lenkung der Fußgänger funktioniert. Auch Spielhallen und Wettbüros dürfen wieder öffnen, wenn Hygienekonzepte vorliegen.

Schulen: Für Viertklässler geht es am Donnerstag wieder los

Die Viertklässler werden ab dem heutigen Donnerstag, 7. Mai, wieder zur Schule gehen. Deshalb wird auch das Angebot der Offenen Ganztagsschule für sie wieder aufgenommen. Die Notbetreuung wird fortgeführt. Alle anderen Jahrgangsstufen der Grundschule werden ab Montag, 11. Mai, in einem tageweise rollierenden System in die Schulen zurückkehren. Das wird nach flexiblen Modellen geschehen, die räumliche und personelle Möglichkeiten berücksichtigen.

Es soll sichergestellt werden, dass alle Schüler bis zu den Sommerferien in gleicher Weise in der Schule unterrichtet werden können.

Dieses Verfahren gilt ab 11. Mai auch für Klassen an allgemeinbildenden Schulen, die 2021 ihren Abschluss machen. Auch bei Berufskollegs soll mit den Abschlussklassen 2021 so verfahren werden. Bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Lernen sowie in Förderschulen wird ähnlich verfahren. In welcher Form die Förderschulen für geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung geöffnet werden, muss noch geklärt werden, wird aber angestrebt.

Ab 30. Mai sollen die Schulen nach dem gleichen rollierenden System für alle Jahrgänge wieder geöffnet werden. Dieser eingeschränkte Regelbetrieb gilt dann auch für alle Betreuungsformen, also den Offenen Ganztag, die pädagogische Übermittagsbetreuung und andere Angebote und ist abhängig vom Personal, das zur Verfügung steht.

Gastronomie/Tourismus: Lokale dürfen wieder öffnen

Ab 11. Mai dürfen Restaurants wieder öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept vorweisen und das Abstandsgebot einhalten. Innerhalb des Landes dürfen NRW-Bürger wieder Reisen unternehmen. Auch der Aufenthalt in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist wieder möglich.

Erlaubt sind auch die Öffnung von Freizeitparks und die Ausflugsschifffahrt. Tourist-Informationen, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen wieder arbeiten. Kleine Meetings in geeigneten Tagungsräumen sind gestattet.

Ab 21. Mai (Christi Himmelfahrt) soll in NRW die Übernachtung in Hotels von Touristen, die in Deutschland leben, wieder möglich sein. Führungen mit begrenzter Teilnehmerzahl sind ab Pfingsten gestattet. Ab 30. Mai können auch Schwimmbäder, Therme, Spaßbäder und Wellness-Orte wieder öffnen, wenn sie die Infektionsstandards einhalten. Auch kleine Gruppen- und Busreisen sollen wieder erlaubt werden.

Sport und Freizeit: Badesaison soll am 30. Mai beginnen

Ab heute ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel wieder erlaubt. Fitnessstudios, Tanzschulen, Sporthallen und die Kursräume der Sportvereine dürfen ab 11. Mai wieder öffnen, die Freibäder ab 20. Mai. Spaßbäder und vergleichbare Anlagen sind ausgenommen. Wie in allen anderen Bereichen gelten strenge Hygienevorschriften.

Die Badesaison einschließlich des Schwimmens in Seen und Flüssen ist ab 30. Mai wieder gestattet. Sport in geschlossenen Räumen und alle Wettkämpfe mit unvermeidbaren Körperkontakt sind wieder erlaubt. Das gilt auch für Wettkämpfe bei Kindern und Jugendlichen und im Amateursport bei Erwachsenen. Die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Beachtung der Hygiene des und Infektionsschutzes wieder gestattet.

Kultur: Kinos dürfen ab 30. Mai mit Einschränkungen öffnen

Ab Montag sind kleinere Konzerte und öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel erlaubt – Mindestabstände und Maskenpflicht vorausgesetzt. Auch in Gebäuden ist das möglich, wenn das Konzept der Veranstalter mit den Behörden vorab abgestimmt wird.

Ab 30. Mai dürfen Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser wieder öffnen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Das gilt auch beim Betreten und Verlassen der Häuser. Das bedeutet: Zwischen zwei Besuchern, die nicht demselben Haushalt angehören, müssen zwei Plätze frei bleiben. Ordner müssen darauf achten, dass sich in Pausen keine Menschen in Gruppen versammeln.

Das Land geht davon aus, dass die Kulturangebote der großen Theater, Opern und Konzerthäuser nicht vor Beginn der neuen Spielzeit (1. September) aufgenommen werden können.

Kliniken und Pflegeheime: Besuche wieder möglich

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte schon am Dienstag angekündigt, dass Besuche in Pflegeheimen ab Sonntag, 10. Mai, wieder möglich sind – in der Regel in separaten Außenbereichen und unter strengen Auflagen und maximal für zwei Stunden. Auch in Krankenhäusern sollen ab Montag, 11. Mai, wieder Besuche gestattet werden. Weitere Lockerungen ab 30. Mai sind nicht vorgesehen.

Hochschulen und weitere Bildungseinrichtungen

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb ist unter Auflagen weiter zugelassen, Veranstaltungen mit Anwesenheit von Studenten sind ab 11. Mai wieder in allen Räumen möglich, auch mit bis zu 100 Teilnehmer, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Das gilt auch für Volkshochschulen und andere Bildungseinrichtungen. Einrichtungen der Jugendarbeit dürfen auch wieder tätig werden. Für sie gelten die gleichen Vorschriften.

Keine Großveranstaltungen bis 31. August möglich

Großveranstaltungen, die der Geselligkeit und Unterhaltung dienen, bleiben bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Fachmessen und Kongresse mit limitierten Teilnehmerzahlen dürfen ab Pfingsten (30. Mai) wieder stattfinden.

Gottesdienste sind eingeschränkt möglich

Seit 4. Mai sind Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Schutzkonzepten möglich. Das bleibt grundsätzlich so. Über Erleichterungen kann nach dem 30. Mai gesprochen werden.

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