Keine Quarantäne, weniger TestsDiese Freiheiten sollen Geimpfte zurückbekommen

Lesezeit 2 Minuten
Impfung

Wer geimpft ist, soll zusätzliche Freiheiten zurückbekommen.

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will vollständig geimpften Menschen eine Reihe von Freiheiten zurückgeben. Das geht aus einem Schreiben des Ministers an die Bundesländer hervor, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Spahns Kernaussage: „Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, können behandelt werden wie Personen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test) verfügen.“

Bei beiden Gruppen sei von einem „deutlich reduzierten Ansteckungsrisiko“ auszugehen, schreibt Spahn. Sie könnten deshalb künftig „grundsätzlich in Bezug auf individuelle Schutzmaßnahmen wie Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, solange sie keine Symptomatik aufweisen“.

Übertragungsrisiko sehr gering

Er verweist dabei auf einen in der vergangenen Woche veröffentlichten Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI). Darin schätzt die Behörde das Übertragungsrisiko durch voll­ständig Geimpfte als geringer ein als durch symptomlose Personen mit einem negativen Antigen­schnelltest.

Folgende Änderungen plant Spahn:

Bei Einreisen aus dem Ausland sind für Geimpfte keine Tests mehr erforderlich, auch keine Quarantäne. Ausnahme: Einreisen aus Virusvariantengebieten. Spahn argumentiert, bestimmte Virusmutationen könnten zu einer geringeren Wirkung des Impfschutzes führen. Der Bund will die entsprechenden Verordnungen (Corona-Einreiseverordnung und Musterquarantäneverordnung) „zeitnah“ anpassen.

Die Quarantäne für geimpfte Kontaktpersonen entfällt ebenfalls. Das muss von den Ländern umgesetzt werden.

Bisherige Testpflichten für bestimmte Berufsgruppen oder im öffentlichen Leben (Einkaufen, Theater usw.) werden für Geimpfte abgeschafft. Die entsprechenden Regelungen müssen ebenfalls von den Ländern geändert werden.

Bis zur Einführung des geplanten digitalen Impfpasses erfolgt der Nachweis des vollständigen Impfschutzes durch Vorlage der schriftlichen Impfdokumentation – also durch den Eintrag im Impfausweis oder als gesondertes Dokument.

Das könnte Sie auch interessieren:

Spahn weist aber zugleich darauf hin, dass der Nachweis der vollständigen Impfung eine „zusätzliche, aber keine hundertprozentige Sicherheit“ gebe. „Regeln wie Abstand, Hygiene und das Tragen medizinischer Schutzmasken gelten folglich auch für geimpfte wie negativ getestete Personen weiter.“ 

KStA abonnieren