Plan stehtIn dieser Reihenfolge will Spahn gegen Corona impfen lassen

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Corona Impfung Simulation

Eine Arzthelferin simuliert die Corona-Impfung.

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) zur Rangfolge bei den geplanten Corona-Impfungen nur teilweise übernommen. Das ergibt sich aus der Impfverordnung, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt und die Spahn am Freitag unterschreiben will. Während die Stiko fünf Kategorien vorschlägt, sind in der Verordnung nun drei Gruppen aufgeführt, die zuerst nacheinander geimpft werden sollen.

Ein weiterer Unterschied: Die Stiko hat ursprünglich vorgeschlagen, innerhalb einer Kategorie nicht weiter zu priorisieren, sondern die jeweiligen Personengruppen möglichst gleichzeitig zu impfen. In der Verordnung von Spahn heisst es dagegen, innerhalb der drei Kategorien “könne auf Grundlage der jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut und der epidemiologischen Situation vor Ort bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden”.

So sieht die Spahn-Rangliste aus, die bundesweit für allem Impfungen verbindlich ist.

Schutzimpfungen mit höchster Priorität

Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,

Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, SARS-CoV-2-Impfzentren sowie in Bereichen, in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,

Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin.

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Es folgt die Kategorie “Schutzimpfungen mit hoher Priorität”

Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,

Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dazu zählen Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation,

enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren,

Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,

Personen, die in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind,

Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.

Zur Gruppe mit “erhöhter Priorität” zählen laut dem Spahn-Entwurf:

Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,

Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Adipositas (BMI >30), Personen mit chronischer Nierenerkrankung, Personen mit chronischer Lebererkrankung, Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Personen mit Diabetes mellitus, Patienten mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie/Vorhofflimmern oder koronare Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen /Apoplex, Personen mit Autoimmunerkrankungen, Personen mit Krebserkrankungen, Personen mit COPD oder Asthma bronchiale, Personen mit rheumatischen Erkrankungen,

Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine PatientInnen mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,

Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,

Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,

Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,

Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie,

Personen, die im Einzelhandel tätig sind.

Laut Entwurf müssen Impfwillige nachweisen, dass sie zu einer der Gruppen gehören. Zu den möglichen Nachweisen zählen beispielsweise der Personalausweis, eine Bescheinigung einer Alten- und Pflegeeinrichtung oder ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer der genannten Krankheiten.

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