Schutz gegen CoronaNeue Impfverordnung berücksichtigt auch Kranke

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Impfverordnung Corona

Eine Seniorin bekommt ihre Impfung gegen Covid-10 verabreicht.

Berlin – Anfang der Woche ist die neue Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten. Sie bestimmt unter anderem, wer wann Zugang zu einer Corona-Impfung bekommen soll. Durch die Änderungen können nun vor allem Menschen mit Vorerkrankungen schneller mit einer Schutzimpfung rechnen.

Anders als bislang dürfen Risikopatienten künftig zwei und nicht mehr nur eine Kontaktperson benennen, damit diese ebenfalls geimpft werden. Dies gilt nun auch für Personen, die erst in der dritten Priorität geimpft werden.

Der zweiten Gruppe sind in der aktualisierten Fassung der Impfverordnung mehrere Personen neu zugeordnet. Dazu gehören Menschen mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung, insbesondere einer bipolaren Störung, Schizophrenie oder schweren Depression, Personen, die an Krebs erkrankt sind, Patienten mit schwerer Lungenerkrankung, sehr ausgeprägter Adipositas, schwerem Diabetes mellitus oder chronischer Leber- oder Nierenerkrankung.

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Auch Personen mit einer chronischen neurologischen Erkrankung sowie einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung können nun mit einer früheren Impfung rechnen als bisher: Sie gehören zu der Gruppe, die „mit erhöhter Priorität“, und damit an dritter Stelle, geimpft werden soll.

Die Verordnung enthält erstmals den Hinweis, dass von der Reihenfolge abgewichen werden darf, wenn dies „für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen und zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen notwendig ist“.

Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass bei der Impfung keine Wahlfreiheit zwischen den Impfstoffen besteht. Deshalb regelt die Verordnung auch den Einsatz des kürzlich zugelassenen Impfstoffes AstraZeneca. Da dieser mangels ausreichender Studien für Ältere vorerst nicht vorgesehen ist, sollen vorrangig Menschen unter 65 Jahren mit diesem Impfstoff versorgt werden.

Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfiehlt für jeden der zugelassenen Impfstoffe einen entsprechenden Abstand zwischen der Erst- und Zweitimpfung. Diese Empfehlung wird in der aktuellen Verordnung noch einmal konkret aufgegriffen und die Bundesländer werden aufgefordert, diesen Abstand einzuhalten. Zudem macht das Bundesministerium für Gesundheit deutlich, dass „Folge- und Auffrischimpfungen mit dem gleichen Impfstoff wie die Erstimpfung“ erfolgen müssen.

Nach wie vor fallen Menschen, die das 80. Lebensjahr abgeschlossen haben, sowie Pflegepersonal und Altenheimbewohner in die Gruppe mit höchster Priorität. Mit hoher Priorität sollen unter anderem Personen über 70 Jahre, Polizisten- und Ordnungskräfte sowie Menschen, die in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften leben, geimpft werden. Über 60-Jährige werden mit erhöhter Priorität berücksichtigt, zu dieser Gruppe gehören unter anderem auch Politiker in wichtigen Positionen, sowie Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel. Zuletzt werden all jene geimpft, die ein geringes Risiko haben, einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung zu erleiden.

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