Urteil des VerwaltungsgerichtsVerfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

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Ein Teilnehmer einer AfD-Veranstaltung trägt eine Kappe mit Parteilogo (Archivbild)

Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, teilte das Gericht am Dienstag nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung in der Domstadt mit.

Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen habe das BfV in Gutachten und zugehörigen Materialsammlungen belegt, begründete das Gericht seine Entscheidung.

AfD habe Belegen lediglich „pauschales Bestreiten“ entgegen gesetzt

Die AfD habe diesen Belegen lediglich „pauschales Bestreiten“ entgegen gesetzt. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe insgesamt auf einer „nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung“, erklärte die Kammer.

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Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren insgesamt vier Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Wegen seiner Größe fand das Verfahren statt im Gerichtsgebäude in der Kölner Messe statt. Für die AfD nahm unter anderem Bundessprecher Tino Chrupalla teil. (afp)

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