Frist läuft schonGutscheine für FFP2-Masken sind verspätet

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„Berechtigungsschein 1“ steht groß auf dem Voucher, ausgestellt von der Bundesdruckerei. Auch Apotheker Dr. Werner Klinkhammer in Mechernich hat schon die ersten eingelösten Voucher gesammelt.

„Berechtigungsschein 1“ steht groß auf dem Voucher, ausgestellt von der Bundesdruckerei. Auch Apotheker Dr. Werner Klinkhammer in Mechernich hat schon die ersten eingelösten Voucher gesammelt.

Kreis Euskirchen – Seit dem 11. Januar erhalten auch im Kreisgebiet ältere Bürgerinnen und Bürger Post von der Bundesdruckerei. In dem eher unscheinbaren Brief sind die beiden Berechtigungscoupons enthalten: Zweimal sechs FFP2-Schutzmasken können damit in Apotheken abgeholt werden.

„Ja, am 11. Januar kamen die Ersten und lösten ihre Gutscheine ein“, sagt Dr. Werner Klinkhammer, Inhaber der Adler-Apotheke in Mechernich und Sprecher der rund 50 Apotheken im Kreis. Er und seine Kolleginnen und Kollegen haben es seit gut einer Woche mit einer ganz neuen Form der Ausgabebitte von medizinischen Hilfsmitteln zu tun.

Die FFP2-Schutzmasken sollen schließlich neben den kostengünstigeren medizinischen Masken – die oft türkisfarbenen oder blauen OP-Masken – nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin Standard in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen sein.

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Zwei Tranchen von je sechs Masken

Mit der Ausgabe setzen die Krankenkassen um, was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im November angekündigt hatte: Nach zunächst drei kostenlosen FFP2-Schutzmasken im Dezember erhalten alle über 60-Jährigen und Angehörigen von Risikogruppen jeweils weitere zwölf Mund-Nase-Masken mit dem zweithöchsten Schutzstandard.

Die Verteilung erfolgt in zwei Tranchen von je sechs Masken. Die entsprechenden Berechtigungsnachweise werden von den Krankenkassen verschickt. Bei der Einlösung in den Apotheken fallen pro Ausgabe von sechs Masken zwei Euro Eigenbeteiligung an.

Teufel steckt im Detail

Zunächst können sechs Schutzmasken für den Zeitraum bis zum 28. Februar abgeholt werden, die zweite Ausgabe-Runde ist vom 16. Februar bis zum 15. April. Soweit die Theorie. Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail: Noch längst sind nicht alle Gutscheine auch bei den Berechtigten angekommen, obwohl die Frist schon seit mehr als 14 Tagen läuft.

„Bei mir jedenfalls ist noch nichts“, sagt Romuald Malek aus Blankenheim. Der 66-Jährige gehört wegen seines Alters zu den Berechtigten für die FFP2-Gutscheine. Also hat er bei seiner Krankenkasse nachgefragt.

Wann endlich seine Gutscheine eintreffen, fragt sich Romuald Malek aus Blankenheim.

Wann endlich seine Gutscheine eintreffen, fragt sich Romuald Malek aus Blankenheim.

Dafür habe er erst einmal viel Geduld gebraucht: „Die Hotline war offenbar überlastet, da kam lange nur eine Bandansage.“ Als er einen Ansprechpartner erreicht habe, habe der ihm nur bestätigt, dass das noch dauern werde. Bis es soweit ist, muss sich auch Malek, so er den FFP2-Schutz haben möchte, auf eigene Kosten eindecken. Eine Erstattung durch die Krankenkassen kann er nicht beanspruchen.

„Wichtig ist, dass Sie bei Erhalt den richtigen Abschnitt mit zur Apotheke bringen“, bittet Apotheker Werner Klinkhammer. Beide Gutscheine sind so neben das formelle Anschreiben gedruckt, dass man sie einzeln abschneiden kann. Welcher für welchen Zeitraum gilt, erklärt ein Aufdruck. Für Apotheker Klinkhammer und seine Kollegen ist die Prüfung der Echtheit eine weitere Herausforderung.

Fälschungen im Umlauf

Die Deutsche Apothekerzeitung berichtet, dass bereits erste Fälschungen im Umlauf seien. Die echten Gutscheine tragen das Wasserzeichen der Bundesdruckerei, von der sie kommen. Das Papier des Gutscheins habe zudem einen Farbton, der nur schwer kopierbar sei, heißt es vonseiten der Berliner Großdruckerei.

Doch warum kommt es überhaupt zum Verzug? Warum muss auch Romuald Malek aus Blankenheim weiter warten? Das liege jedenfalls nicht an der Bundesdruckerei, heißt es auf deren Internetseite. Man habe vielmehr am 2. Januar mit der Produktion von insgesamt 34,1 Millionen Coupons in drei Tranchen begonnen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Wie in der ersten Ausgabewelle von drei kostenlosen FFP2-Masken Ende vergangenen Jahres zählen erneut sowohl alle über 60-Jährigen sowie Personen, die zu einer Gruppe gehören, die ein erhöhtes Risiko hat, schwer an Covid-19 zu erkranken, zu den Berechtigten.

Folgende Erkrankungen oder Risikofaktoren werden dazu aufgeführt: Chronische obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronische Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz, Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2, aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung, eine stattfindende oder bevorstehende Therapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann, stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation und eine Risikoschwangerschaft.

Die Risikoerkrankungen müssen zum Stichtag 15. Dezember 2020 nachgewiesen sein.

Für die Versendung der Gutscheine für die beiden weiteren Ausgabezyklen haben die Krankenkassen die Anspruchsberechtigten in Form absteigenden Lebensalters ermittelt. Höchste Priorität haben die ab 75 Jahren, dann die ab 70 Jahren und Personen mit den erwähnten Vorerkrankungen. Dann sind die Menschen ab 60 Jahren dran. Die Ausgabe der zweimal sechs FFP2-Schutzmasken mit einer Eigenbeteiligung von zweimal zwei Euro erfolgt ausschließlich in Apotheken. (sli)

Die ersten mehr als drei Millionen seien demnach am 8. Januar per Post an die Krankenkassen in ganz Deutschland verschickt worden. Auch die zweite Tranche sei bereits bei den Kassen angekommen. Die letzten Coupons sollen die Bundesdruckerei und ein beauftragtes Joint-Venture-Unternehmen voraussichtlich Ende Januar verlassen.

Warum die Bezugsberechtigungsscheine dennoch noch nicht in allen Briefkästen gelandet sind, hat andere Gründe. „Das Umpacken aus der Lieferung der Bundesdruckerei an die Versicherten erfolgt eigenständig durch die einzelnen Krankenkassen“, so eine Sprecherin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf Anfrage.

Gutschein für FFP2 Masken rechtzeitig einlösen

Bis zum 6. Februar, heißt es, seien aber wohl alle Briefe mit den Gutscheinen an die Berechtigten verschickt. „Wichtig ist, dass Sie innerhalb des vorgegebenen Zeitraums den Gutschein einlösen, sonst verfällt er“, informiert die Barmer GEK.

Wer nicht weiter auf die Herausgabe der teuren FFP2-Masken warten will, kann auch zu der wesentlich kostengünstigeren Variante und in vielen Verbrauchermärkten erhältlichen medizinischen Mund-Nasen-Maske greifen. Die trug auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am vergangenen Dienstagabend zu Beginn der Pressekonferenz in der Staatskanzlei.

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Deren Schutzwirkung ist laut Laschet nur geringfügig niedriger als die der FFP2-Maske. Beide Varianten sind in NRW, vorbehaltlich einer neuen Coronaschutzverordnung, die noch nicht vorliegt, weiter gültig. Fakt ist, dass Stoffmasken bald zur Nutzung von Bus und Bahn oder beim Einkauf nicht mehr ausreichen.

Wer mehr als 60 Jahre alt ist oder zu einer der Risikogruppen gehört, sollte jedenfalls in den kommenden Tagen einen Blick in seinen Briefkasten werfen: Die Post von der Bundesdruckerei steckt in einem eher unscheinbaren, weißen Umschlag. „Das sieht aus wie eine Rechnung“, sagt Apotheker Werner Klinkhammer. Also eher unangenehm? Nein, dieser Schein trügt.

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