In einer Rheindorfer Bar führte eine gewaltsame Auseinandersetzung zu schwerwiegenden, bleibenden Verletzungen eines Mannes.
Leverkusener AmtsgerichtMann ist nach Kneipenschlägerei in Rheindorf schwerbehindert

Im Leverkusener Amtsgericht in Opladen
Copyright: Ralf Krieger
Die Folge dieser Kneipenschlägerei im Mai 2024 in einer Rheindorfer Bar ist nachhaltig für das Opfer. Die Verletzungen lassen darauf schließen, dass der Täter mit höchstmöglicher Gewalt zugeschlagen haben muss: Bruch der knöchernen Augenhöhle, eine großräumige Einblutung im Gehirn, aus der eine halbseitige Lähmung folgte, weshalb der Mann bis heute nicht richtig gehen kann.
Er hat Operationsnarben, eine Delle im Kopf und ist nicht arbeitsfähig. Nie mehr wird er sein altes Leben führen können. Der Schlag war so hart, dass das Opfer auf dem Boden aufschlug und dadurch noch einmal verletzt wurde. Der Fall wurde am Montag, 14. Juli, vorm Schöffengericht im Leverkusener Amtsgericht verhandelt. Das Opfer wurde von einer Anwältin als Nebenkläger vertreten, er war nicht selbst vor Ort.
Leverkusen: Gericht sichtet Videoaufnahmen
Täter und Opfer waren in Gruppen in die Rheindorfer Kneipe „XO-Bar“ gekommen, es soll zu Provokationen gekommen sein. Mit Bier soll gespritzt worden sein. Ob der Auslöser für die Schlägerei ein einfaches „Was guckst Du so?“ war, oder eine tiefer gehende Ursache hatte, konnte das Gericht nicht festzustellen. Alle Beteiligte haben den Körperbau von Preisboxern, den Muskelmassen nach zu schließen, scheinen alle Männer durchtrainiert zu sein. Alkohol soll im Spiel gewesen sein. An der Schlägerei beteiligten sich mehrere Leute, einige konnten wohl fliehen, bevor die Polizei kam, zum Beispiel ein Beteiligter mit einer glänzenden Jacke. Aber es gibt Videoaufnahmen aus der Bar, mit deren Hilfe eine Beweisführung möglich wurde.
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Auch im Saal hatte man Vorkehrungen getroffen. Allein vier Wachmänner saßen über Stunden in der Verhandlung. Offenbar hatte man einen Tumult einkalkuliert, denn eine Reihe Stühle trennte Zuschauer und Verfahrensbeteiligte. Richter Dietmar Adam verurteilte zwei Mittäter zu Strafen unterhalb der Gefängnisschwelle. Der Haupttäter muss für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter, das heißt, er sitzt dort bereits und kommt vorerst nicht heraus.
Nach der Schlägerei in der Bar in der Peenestraße (Eigenwerbung: „Balkan-Party“) hatte der Täter erst mal das Weite gesucht. Er soll sich auf dem Balkan aufgehalten haben, reiste aber bald zurück nach Deutschland. Dort fuhr er in eine Verkehrskontrolle und kam sofort ins Gefängnis. Der Mann spricht wenig Deutsch, er war im Gericht auf einen Serbokroatisch-Übersetzer angewiesen. Den Verurteilten, der sich in seiner Schlussansprache noch ein mal entschuldigte, trifft in der Haft der sprichwörtliche Fluch der bösen Tat: Er soll Rache zu spüren bekommen, er sei heftigen Bedrohungen ausgesetzt, man werde ihm das Rückgrat brechen, soll ihm angedroht worden sein, weshalb er in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt werden soll.