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UrteilTödliche Messerattacke in Leverkusen war kein Mord

Lesezeit 5 Minuten
Der 34 Jahre alte Beschuldigte überließ das Reden im Prozess überwiegend seinem Anwalt Gottfried Reims (rechts). Das letzte Wort des Rheindorfers: „Es tut mir leid.“

Der 34 Jahre alte Beschuldigte überließ das Reden im Prozess überwiegend seinem Anwalt Gottfried Reims (rechts). Das letzte Wort des Rheindorfers: „Es tut mir leid.“

Für die schreckliche Bluttat von Rheindorf verhängt das Gericht zwölf Jahre Gefängnis.

„Sie haben große Schuld auf sich geladen.“ In dieser Hinsicht ist Alexander Fühling ganz klar am Montagnachmittag. Der Vorsitzende Richter der 21. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht erntet aber auch eine ganze Menge Unverständnis: Weil er die schlimme Bluttat am Abend des 27. Oktober vorigen Jahres auf dem Wendehammer der Ilmstraße in Rheindorf-Nord entgegen der Anklage schließlich nicht als Mord ahndet, sondern nur als Totschlag.

Das macht beim Strafmaß den Unterschied zwischen normalerweise lebenslänglicher Freiheitsstrafe und einem Rahmen zwischen fünf und 15 Jahren. Im Fall von Ali L. (Name geändert) kommen Fühling, seine beiden Kolleginnen und die beiden Schöffen auf zwölf Jahre Gefängnis. Das zeigt: Für den 34 Jahre alten, mehrfach wegen Betrugs vorbestraften Angeklagten sprach „nicht viel“, so Fühling. Allenfalls, dass er zehn Minuten nach der Tat selbst die Polizei gerufen und sich unweit des Tatorts widerstandslos habe festnehmen lassen.

Ein bisschen Reue zeigt der Leverkusener

Auch eine gewisse Reue habe er im Prozess gezeigt, attestierte ihm der Richter. Obwohl er insgesamt trotz seiner wiederholten dringlichen Versuche nicht in der Lage war, seine Motivation zu offenbaren und so auch der Familie etwas von der großen Last zu nehmen, die der Tod einer jungen Frau bedeutet.

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Die Familie und die Freunde des Opfers Jacqueline E. sind trotzdem fassungslos: Da wird eine 35 Jahre alte Mutter von zwei heranwachsenden Kindern, die noch dazu von ihrem Freund schwanger ist, mit mindestens zehn Messerhieben geradezu abgeschlachtet – und das soll kein Mord sein? Am deutlichsten macht der Bruder des Opfers seinem Frust Luft, nachdem Richter Fühling das Urteil begründet hat. Beim Rausgehen schreit er: „Zwölf Jahre – meine Schwester ist tot. Die kommt nicht wieder! Und der kommt nach zwölf Jahren raus!“

Die Hiebe zeigen „absoluten Vernichtungswillen“

Auch das Gericht unterstellt mit Blick auf die Messerhiebe ins Herz, in den Bauch und in den Arm „absoluten Vernichtungswillen“. Dass der zwölf Wochen alte Fötus bei der Attacke sterben würde, habe der Rheindorfer „billigend in Kauf genommen“, stellt Fühling fest.

Lange hatte es in dem aufwendig geführten Prozess tatsächlich so ausgesehen, als stimme die Hypothese der Staatsanwaltschaft, die dem Rheindorfer Mord vorwarf: Der Türke sei in Panik geraten, als seine Freundin Jacqueline E. an jenem Freitagabend Ende Oktober 2023 wahr machte, was sie seit längerem angekündigt hatte: nach Rheindorf kommen und seine Mutter einweihen. Die sei streng gläubige Muslimin, so die Annahme, und würde ein uneheliches Kind mit einer Deutschen, die noch dazu schon zwei Kinder hat, niemals akzeptieren.

Vieles, was Ali L. seiner Gefährtin im Laufe ihrer kurzen, von extremer Eifersucht und Kontrollwahn vor allem seinerseits geprägten Verbindung so geschrieben hatte, schien diese Hypothese zu stützen: Er erklärte, dass die Beziehung und die Schwangerschaft seiner Mutter erst zu verkaufen seien, nachdem man in einer Moschee geheiratet habe. Und: Wenn sie gegen seinen Willen in Leverkusen auftauche, werde er die Kölnerin „umbringen“.

Die türkische Familie wusste längst Bescheid

Weil sie das so in der Zeitung gelesen hatte, entschied sich die Schwester von Ali L. kurz vor Schluss des Prozesses doch noch, sich zu äußern. Sie wollte nicht, dass sie und ihre Mutter als rückständige Muslime dastehen, die letztlich eine Art Ehrenmord herbeiführen. Auf diese überraschende Aussage der älteren Schwester von Ali L. hatten die Parteien vorige Woche komplett gegensätzlich reagiert: Die Staatsanwältin sowie die Anwälte von Mutter, Vater, Halbschwester und den beiden Kindern der Getöteten maßen der späten Wortmeldung aus der Familie des Angeklagten keine Bedeutung zu. „Unglaubhaft“ sei das gewesen, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die folglich auch nicht von der Anklage wegen Mordes abrücken wollte.

„Er hat sich vorbereitet“, hieß es unter Verweis darauf, dass sich Ali L. ein paar Tage vor der Bluttat im Netz nach Ratschlägen umgesehen hatte, wie man einen Menschen mit dem Messer umbringt. Auch über die Tötung von schwangeren Frauen versuchte er sich schlau zu machen, zeigt der Browserverlauf, den die Ermittler ausgelesen hatten.

Dass sich der Rheindorfer präpariert hatte, hob auch das Gericht hervor. Aber die mehr oder weniger deutliche Planung macht noch keinen Mord aus. Dafür braucht es zusätzlich „niedrige Beweggründe“ und „Heimtücke“. Beides sieht das Gericht nicht.

Auf dem Wendeplatz an Ilmstraße in Rheindorf-Nord wird nach wie der getöteten Jacqueline E. gedacht.

Auf dem Wendeplatz an Ilmstraße in Rheindorf-Nord wird nach wie der getöteten Jacqueline E. gedacht.

Allerdings muss Alexander Fühling dafür schon Urteile des Bundesgerichtshofs heranziehen, um das herzuleiten: „Heimtückisch“ sei ein Mord nur dann, wenn das Opfer überhaupt nicht mit einem Angriff rechnen könne. Das sei aber am Freitag, 27. Oktober 2023, um 20.45 Uhr nicht mehr der Fall gewesen: Weil Jacquelines Halbschwester unmittelbar vor der Tat mit ihr telefoniert hatte, wussten die Richter, dass Ali L. seiner Freundin einen künstlichen Fingernagel abgebrochen hatte. Die Frau müsse also den Verdacht gehabt haben, dass sie tatsächlich in Gefahr ist.

Aber: Das Küchenmesser, mit dem ihr Freund unmittelbar danach auf sie einstach, hatte sie da noch nicht gesehen. Das Opfer hatte im Gegensatz zu ihrer Mutter, ihrer Halbschwester und einer Freundin die schon vorher ausgestoßenen Drohungen von Ali L. nicht ernst genommen. Eine tödliche Fehleinschätzung.

Wenn aber Schwester und Mutter nicht nur von der Verbindung, sondern sogar der Schwangerschaft wussten: Warum hat Ali L. seine Freundin dann getötet? Die Richter erklären es sich mangels irgendwelcher Äußerungen des Angeklagten so: Er habe verhindern wollen, „dass Jacqueline ihn vor seiner Mutter demütigt“. Wiederholt habe sie ihn als Trinker, „Scheißtürken“ und „Missgeburt“ bezeichnet, dem sie – das war ein weiterer Irrtum – durch die Offenbarung „das Leben zur Hölle machen“ werde. Mit dem im Ablauf detailliert von ihr dokumentierten und seit Tagen angekündigten Besuch in Leverkusen habe das Opfer „die rote Linie des Angeklagten überschritten“, glaubt Fühling.

Ali L. nahm ein Messer aus der Küchenschublade seiner Mutter und passte die Frau ab, von der er sich offenbar sowieso trennen wollte. Dann nahm die Katastrophe ihren Lauf.