Homeoffice, Ausgangssperre, TestsRegierung ringt um neue bundesweite Corona-Notbremse

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Heumarkt Köln Gastronomie dicht

Gastronomie im Lockdown: Auf dem Kölner Heumarkt sind Tische und Stühle einer Gaststätte hochgeklappt.

Berlin – Die große Koalition hat am Montag mit Hochdruck versucht, eine Einigung über eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse zu erreichen. Angestrebt wurde eine Paketlösung, um die verschiedenen Interessen von Union und SPD unter einen Hut zu bringen. Dabei soll es nicht nur um Maßnahmen für Regionen mit hohen Infektionszahlen gehen, sondern auch um die Teststrategie und die Entlastung von Eltern.

Am Nachmittag zeichnete sich in einem Punkt ein Kompromiss ab: Auf Druck des Kanzleramtes und der SPD gab Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) seinen Widerstand auf gegen die Pflicht für Unternehmen, ihren Mitarbeitern regelmäßig Corona-Tests zur Verfügung zu stellen.

Angela Merkel will Unternehmen zu Corona-Tests verpflichten

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte schon vor einigen Wochen angedroht, die Unternehmen zur Bereitstellung von Tests zu verpflichten, sollte nicht regelmäßig 90 Prozent der Belegschaft getestet werden. Umfragen im Auftrag des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums hatten dann aber ergeben, dass nur 69 Prozent der Betriebe bis Mitte April ein regelmäßiges Angebot mit mindestens einem Test pro Woche anbieten wollen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte daraufhin am Wochenende die Einführung eines verpflichtenden Testangebots an.

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Heils Pläne sehen vor, dass alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind, vom Arbeitgeber einen Coronatest pro Woche angeboten bekommen. Wer viel Kundenkontakt habe oder mit Lebensmitteln arbeite, soll Anspruch auf zwei Tests haben. Eine Testpflicht ist dagegen nicht vorgesehen.

Merkel und Spahn

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Das verpflichtende Testangebot soll durch eine Änderung der Arbeitsschutzverordnung erreicht werden. Sie soll am Dienstag zusammen mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes im Bundeskabinett beschlossen werden. Dafür liegt auf dem Tisch eine sogenannte „Formulierungshilfe“ für die Koalitionsfraktionen, die am Montag allerdings in mehreren Punkten noch umstritten war.

Regeln sollen ab Inzidenz von 100 gelten

Darin sind mehrere konkrete Beschränkungen vorgesehen, wenn in Landkreisen und kreisfreien Städten binnen einer Woche eine Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder mehr registriert wird. Erlaubt sind für diesen Fall private Treffen nur noch eines Haushaltes mit einer weiteren Person - ohne Kinder insgesamt maximal fünf Personen. Vorgesehen sind zudem Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr.

Geschäfte mit Ausnahmen des Lebensmittelhandels, der Apotheken, Drogerien und Tankstellen sollen ab dieser Inzidenz geschlossen bleiben. Ab einer Inzidenz von 200 sollen die Schulen schließen.

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Grundsätzlich wollen die Fraktionen von Union und SPD die Regelungen mittragen. Sie haben allerdings Bedenken gegen einige Passagen, die bereits vor Verwaltungsgerichten gescheitert waren. Die SPD wollte zudem durchsetzen, dass nicht nur der Inzidenzwert als Maßstab herangezogen wird, sondern auch die Impfquote und die Auslastung des Gesundheitswesens.

Regierung will Beschlüsse beschleunigen

Sie möchte zudem erreichen, dass neue Verbots-Verordnungen des Bundes nicht nur die Zustimmung des Bundesrates benötigen, sondern auch die des Bundestags. Die SPD will zudem erreichen, dass die Zahl der Kinderkrankentage, die auch bei einer Schließung von Kitas und Schulen in Anspruch genommen werden können, nochmals erhöht wird. Derzeit gelten pro Elternteil 20, für Alleinerziehende 40 Tage.

Offenbar vom Tisch ist der Plan, die Gesetzesänderungen in nur einer Woche durchzuziehen. Dagegen hatte unter anderem die FDP protestiert. Die Beschlussfassung des Bundestags ist nun für die kommende Woche geplant, die ebenfalls eine reguläre Sitzungswoche des Parlamentes ist.

Die Koalition hält allerdings weiter daran fest, dass das Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Zwar gibt es in mehreren Bundesländern Widerstand gegen einzelne Regelungen. Doch um das Gesetz zunächst aufzuhalten, wäre für einen Einspruch eine Mehrheit von 35 Stimmen nötig. Diese ist allerdings nur zu erreichen, wenn sich mehrere Unions-und/oder SPD-geführte Länder gegen die große Koalition in Berlin zusammentun würden. (mit dpa)

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