Wer erhält Geld, was ändert sich?Die wichtigsten Antworten zur Grundrente

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Grundrente (1)

Symbolbild

Berlin – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist zuversichtlich, dass die Grundrenten wie beschlossen von 2021 an ausgezahlt werden können. Heil sagte am Montag in Berlin: "Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, dass wir das hinkriegen." Der SPD-Politiker zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss, den die Spitzen von Union und SPD am Sonntag erzielt hatten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer bekommt die Grundrente?

Die Idee der Grundrente ist, diejenigen besser zu stellen, die ein Leben lang gearbeitet und in das Rentensystem eingezahlt haben, aber dennoch nur über sehr geringe Rentenansprüche verfügen. Dabei geht es um Menschen, die 35 Jahre Beitragszeiten haben, wobei Kindererziehungs- und Pflegezeiten mit einbezogen werden sollen. Um zu vermeiden, dass jemand der auf geringfügig weniger als 35 Beitragsjahre kommt, leer ausgeht, soll es eine Gleitzone geben. Darüber ist aber noch nichts Genaues bekannt. Laut Bundesarbeitsministerium werden voraussichtlich 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen die Grundrente erhalten. Vier von fünf davon seien Frauen, heißt es im Ministerium. Denn sie hätten häufiger als Männer der Familie wegen nur Teilzeit gearbeitet – oder in Berufen, in denen vergleichsweise schlecht bezahlt wird.

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Wie viel Geld gibt es als Aufschlag?

Wie viel jemand aus der Rentenversicherung bekommt, hat generell etwas damit zu tun, wie viele Rentenpunkte er als Berufstätiger gesammelt hat. Einen Rentenpunkt erhält jemand, der für ein durchschnittliches Jahreseinkommen (derzeit knapp 38.000 Euro) Rentenbeiträge zahlt. Bei der Grundrente gilt nun: Wer über die Jahre weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient und damit im Schnitt weniger als 0,8 Punkte pro Jahr gesammelt hat, erhält nach einer komplizierten Formel eine Aufwertung seiner Rentenansprüche. Allerdings gibt auch eine Untergrenze. Man muss im Schnitt wenigstens 0,3 Punkte erreicht haben. Wer immer nur Minijobs hatte, profitiert also nicht. Als Beispiel für die Grundrentenberechnung nennt das Arbeitsministerium eine Frisörin, die 40 Jahre auf dem Niveau von 40 Prozent des Durchschnittslohns gearbeitet hat. Sie komme derzeit auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro. Mit der Grundrente seien es künftig 933,66 Euro.

Wie wird der Bedarf geprüft?

Maßgeblich ist künftig allein das Einkommen. Die persönlichen Vermögensverhältnisse, also Grundbesitz, Aktiendepots oder Sparkonten, spielen keine Rolle. Die volle Grundrente erhält, wer monatlich ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 1250 Euro (Paare: 1950 Euro) hat. Liegt das Einkommen darüber, wird es anteilig mit der Grundrente verrechnet – der Rentenanspruch sinkt dann also schrittweise ab. Details sind aber offen.

Zu dem zu versteuernden Einkommen zählen unter anderem Arbeits- und Kapitaleinkommen sowie der steuerfrei gestellte Anteil der Rente. Die Daten sollen automatisch vom Finanzamt an die Rentenversicherung gemeldet werden. Vorher muss aber noch die Zinsbesteuerung geändert werden, denn wegen der bisher anonym erhobenen Abgeltungsteuer ist dem Finanzamt die Höhe der Kapitalerträge gar nicht bekannt.

Was ändert sich bei der Grundsicherung?

Momentan macht es für denjenigen, der Grundsicherung im Alter bezieht, gar keinen Unterschied, ob er jahrzehntelang gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat – oder ob er nichts dergleichen getan hat. Denn gesetzliche Rentenansprüche werden bislang voll auf die Grundsicherung angerechnet. Künftig soll es in der Grundsicherung einen Freibetrag für diejenigen geben, die 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch in anderen verpflichtenden Alterssicherungssystemen versichert waren – damit für sie zumindest ein bisschen etwas zusätzlich übrigbleibt. Der Freibetrag soll abhängig von der individuellen Rente berechnet werden und laut Arbeitsministerium höchstens 212 Euro betragen.

Woher kommt das Geld?

Die Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für die Grundrente in Höhe von geschätzt 1,5 Milliarden Euro werden nicht aus Beiträgen, sondern aus dem allgemeinen Bundeshaushalt bezahlt. Die Grundrente ist also steuerfinanziert. Dazu soll der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung von derzeit rund 100 Milliarden Euro entsprechend erhöht werden. Zur Gegenfinanzierung soll die seit langem diskutierte Finanztransaktionssteuer eingeführt werden. Sie könnte je nach Ausgestaltung Einnahmen von rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Die restlichen 400 Millionen Euro muss Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in seinem Haushalt einsparen, der immerhin ein Volumen von fast 150 Milliarden Euro hat.

Was bedeutet die Finanztransaktionssteuer für die Anleger?

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist bereits im Koalitionsvertrag fixiert. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat dafür im Juni eine Grundsatzeinigung mit neun anderen EU-Staaten erreicht. Über die Steuer wird seit einem Jahrzehnt gestritten – eigentlich sollte sie vor allem Spekulanten zu bremsen, die exzessiv mit Wertpapieren handeln. Doch dieser Effekt wird sich nicht einstellen: Denn nach den bisherigen Planungen sollen just Finanzinstrumente, die bei Zockern beliebt sind, wie Optionen und Derivate aller Art, verschont werden.

Vorgesehen ist, auf Transaktionen mit Aktien 0,2 Prozent des Werts zu kassieren. Experten haben vielfach kritisiert, dass auch Fondssparer betroffen wären, die Geld für die Altersvorsoge anlegen. Ein anderes Problem: Die Umgehung ist einfach. Denn unter anderem Luxemburg macht bei der Steuer nicht mit. Finanzprofis werden ihre Geschäfte mutmaßlich dorthin verlagern.

Was ändert sich bei Betriebsrenten und Doppelverbeitragung?

Seit 2004 muss auf Betriebsrenten nicht nur der halbe, sondern der volle Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden. Künftig gilt generell ein Freibetrag von aktuell 155,75 Euro im Monat. Die Betriebsrente bleibt also stets in dieser Höhe beitragsfrei. Das bedeutet für alle Betriebsrentner ein Plus von knapp 30 Euro monatlich. Damit müssen laut Koalition etwa 60 Prozent der Betriebsrentner de facto nur noch den halben Beitragssatz zahlen, die anderen 40 Prozent werden zumindest teilweise entlastet. Der Freibetrag wird entsprechend der Lohnentwicklung dynamisiert. Die Mindereinnahmen von jährlich 1,2 Milliarden Euro werden komplett aus Beiträgen und Rücklagen der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert.

Was hat es mit den 10 Milliarden Euro für Start-Ups auf sich?

Um der Union - und vor allem dem Wirtschaftsflügel in der CDU - die Zustimmung zum Grundrenten-Kompromiss zu erleichtern, habe die Koalitionäre auch einige Reformen beschlossen, die die deutsche Wirtschaft stimulieren sollen. Ein lange gehegter Wunsch wird nun Realität: mehr Geld für junge und innovative Firmen aus Deutschland. Anders als zum Beispiel in den USA haben Start-Ups hierzulande bislang ab einer gewissen Größe Probleme, genügend Wagniskapital für ihr Wachstum zu organisieren. Das soll sich nun ändern. Die GroKo will einen Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien auflegen: Bis zu 10 Milliarden Euro sollen über die KfW-Bank für Firmen in den Bereichen Digitalisierung und Klimatechnologien zu Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, dass es fast 50 Jahre nach der Gründung von SAP wieder ein neugegründetes Unternehmen aus Deutschland an die Weltspitze schafft.

Wieviel bleibt von der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrag über?

Vor allem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat seit langem die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung gefordert. Altmaier bekommt nun seinen Willen – zumindest ein bisschen. Von derzeit 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens soll der Beitragssatz befristet bis Ende 2022 auf 2,4 Prozent gesenkt. Es ist eine Entlastung um 0,1 Prozentpunkte, Wirtschaft und die Minister hatten 0,3 Prozentpunkte gefordert. Auch die Mini-Senkung hat einen Effekt. Sollte der Beitrag schon zum 1. Januar sinken, rechnet die Arbeitsagentur mit Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Das Geld teilen sich Angestellte und Arbeitgeber. Ein Durchschnittsverdiener mit 35.000 Jahreseinkommen hätte aufs Jahr gerechnet 175 Euro mehr im Portemonnaie.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Grundrente soll laut dem Beschluss der Koalitionsspitzen zum 1. Januar 2021 eingeführt werden – für Bestands- wie für Neurentner. Doch zuvor muss die Einigung noch in Gesetzesform gegossen und vom Bundestag beschlossen werden. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Unions-Fraktion den Kompromiss akzeptiert, bei dem die SPD erheblich mehr herausgeholt hat als im Koalitionsvertrag vereinbart. Vor allem aber muss die große Koalition halten. Denn sollte die SPD auf ihrem Parteitag im Dezember oder auch kurz darauf beschließen, das Bündnis aufzukündigen, ist die Union nicht an die Umsetzung des Kompromisses gebunden. Dann gäbe es vermutlich Neuwahlen und neue Mehrheiten. Kommt die Grundrente tatsächlich, soll sie bis Ende 2025 durch die Bundesregierung daraufhin geprüft werden, ob die anvisierten Ziele mit ihr erreicht werden.

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