NotfallpläneWas bei Ford und Co. passiert, wenn Mitarbeiter mit Corona infiziert sind

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Ford Köln

Ein Mitarbeiter im Kölner Ford-Werk

  • Messen werden abgesagt, Schulen und Firmen geschlossen: In Deutschland wird alles getan, um eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
  • Doch was genau passiert, wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens sich infiziert? Werden Betriebe direkt dicht gemacht?
  • Was das Virus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber heißt, und welche Notfallpläne Unternehmen in der Region haben: Ein Überblick

Köln – Das Coronavirus hat NRW erreicht. Wie wappnen sich Unternehmen für den Ernstfall einer Erkrankung in Ihrem Betrieb und welche Folgen hat das für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

In welchem Rahmen können Betriebe geschlossen werden?

Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Generalermächtigung vor, wonach Behörden notwendige Maßnahmen zur Abwehr drohender Gefahren durch das Auftreten übertragbarer Krankheiten ergreifen können. Das umfasst auch die Schließung von Betriebsstätten. Allerdings muss das angemessen und verhältnismäßig sein.

Werden Arbeitnehmer weiter bezahlt, wenn das Unternehmen geschlossen wird?

Ja, wenn Behörden wegen des Coronavirus Betriebe schließen lassen, müssen Arbeitgeber den Beschäftigten ihr Entgelt weiterzahlen. Das bestätigte das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

In Deutschland trägt dem Bundesarbeitsministerium zufolge der Arbeitgeber das Betriebsrisiko, wenn ein Unternehmen aufgrund behördlicher Anordnungen zum Schutz vor einer Pandemie vorübergehend geschlossen werden muss. „Die Arbeitnehmer behalten also ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie nicht arbeiten können“, teilte ein Sprecher der Behörde mit. Die ausgefallenen Arbeitszeiten müssten grundsätzlich nicht nachgearbeitet werden. 

Produktionsausfälle, Engpässe: Was die weltweite Ausbreitung des Coronavirus für Unternehmen in NRW bedeutet. (Hier gelangen sie zum Text)

Gilt das immer?

Der Ministeriumssprecher wies aber hin, dass in Situationen, in denen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber den Ausfall zu vertreten haben, Arbeitsverträge und Tarifverträge andere Regelungen beinhalten können. Entsprechende Vereinbarungen müssten allerdings „hinreichend deutlich und klar“ formuliert sein. Gleichzeitig schloss der Ministeriumssprecher nicht aus, dass in solchen Fällen Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Das würde Unternehmen entlasten, weil dabei ein Teil des Entgelts von der Arbeitsagentur gezahlt wird. Voraussetzung dafür sei, dass ein „unabwendbares Ereignis“ zu erheblichen Arbeitsausfällen führt.

Wie sind die Unternehmen in der Region vorbereitet?

Vor allem in den großen Betrieben gibt es Pläne. Von Ford etwa heißt es, man habe für die verschiedensten Schadensereignisse Notfall- und Business Continuity Pläne erarbeitet. Sie sollen die Arbeitsfähigkeit insbesondere der Produktion sicherstellen oder in kürzester Zeit wiederherstellen. „Der Umfang der Maßnahmen hängt natürlich von der konkreten Situation ab“, sagt Fordsprecher Marko Belser. Auch bei Bayer ist man vorbereitet.

„Die Pandemie-Vorsorgeplanung dient dazu, die Mitarbeiter zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit wichtiger Infrastruktur und den Weiterbetrieb wesentlicher Geschäftsprozesse aufrecht zu erhalten“, sagt ein Bayer-Sprecher. Zu Details wolle man sich nicht äußern. Wie andere Alarm- und Sicherheitspläne sei dies ein vertrauliches Dokument.

Die Rewe Group beobachtet die Lage in allen Ländern äußerst aufmerksam und hält ständigen Kontakt zu den sicherheitsrelevanten Behörden wie dem Robert-Koch-Institut, der WHO und dem Auswärtigen Amt. Sollten Sofortmaßnahmen für Deutschland notwendig werden, sei man in der Lage entsprechend kurzfristig zu reagieren, so eine Sprecherin.

Lanxess nehme die Situation sehr ernst, teilte das Unternehmen mit. „Wir haben eine eigene Steuerungsgruppe aktiviert, die die Entwicklungen kontinuierlich verfolgt und alle notwendigen Maßnahmen plant und koordiniert“, sagt ein Sprecher. Die Mitarbeiter sollten Dienstreisen oder größere Veranstaltungen möglichst vermeiden, stattdessen setze man auf Telefon- oder Videokonferenzen. Dienstreisen in die internationalen Epidemiegebiete sind bis auf Weiteres nicht gestattet.

Auch bei Covestro beobachtet man die weltweite Entwicklung mit höchster Priorität und hat ausgehend von China in allen betroffenen Ländern die lokalen Krisenstäbe aktiviert. Die Empfehlung lautet: Dienstreisen in vom Coronavirus betroffene Regionen sollten nicht angetreten werden. Für die China-Hauptverwaltung und die Produktion im Raum Shanghai wurden bereits seit dem 28. Januar alle geplanten Dienstreisen nach und innerhalb Chinas auf unbestimmten Zeitraum ausgesetzt. Eine Woche zuvor waren bereits Reisen nach Wuhan abgesagt worden. (mit tb)

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