Kölner OB-WahlWelche Unterlagen Sie für die Stichwahl in jedem Fall benötigen

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Die beiden verbliebenen Bewerber um den OB-Posten, Henriette Reker und Andreas Kossiski, müssen sich am 27. September einer Stichwahl stellen.

Köln – Henriette Reker hat bei der OB-Wahl zwar die meisten Stimmen bekommen. Doch die notwendige 50-Prozent-Marke, um eine Mehrheit im ersten Wahlgang zu erhalten, konnte sie nicht erreichen. Die Amtsinhaberin erzielte am Sonntag lediglich 45,05 Prozent der Stimmen. Dahinter liegt SPD-Kandidat Andreas Kossiski mit 26,77 Prozent. Die beiden verbliebenen Bewerber um den OB-Posten müssen sich nun am 27. September einer Stichwahl stellen. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Wer darf wählen?

Rund 825.000 Menschen, die bereits bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgegeben konnten, dürfen an der Stichwahl teilnehmen. Wahlberechtigt sind wie zuvor Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Köln wohnen.

Wo wird gewählt?

Am 27. September werden noch einmal alle 800 Wahllokale zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet sein – die zuvor getroffenen Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Die Direktwahl wird in den kommenden Tagen erneut im Kalk-Karree, der Kfz-Zulassungsstelle in Poll sowie dem je nach Wahlbezirk zuständigen Bezirksamt möglich sein. Das genaue Datum will die Stadt Mittwoch, 16. September, veröffentlichen.

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Die Briefwahl kann bis Freitag, 25. September, beantragt werden. Personen, die für die Kommunalwahl bereits Briefwahl beantragt und dabei auch die Stichwahl angekreuzt hatten, bekommen den neuen Stimmzettel automatisch zugeschickt – der Versand der Briefwahlunterlagen startet Ende der Woche.

Habe ich die Unterlagen für die Stichwahl bereits beantragt oder nicht?

Personen, die sich nicht sicher sind, ob sie bei der Beantragung der Briefwahl auch die Unterlagen zur Stichwahl angefordert haben, werden gebeten, sich für die Überprüfung per E-Mail an wahlamt@stadt-koeln.de an das Wahlamt zu wenden.

Kann ich wählen, obwohl ich die Wahlbenachrichtigung weggeworfen habe?

Ja. Im Wahllokal und bei der Direktwahl reicht es aus, den Personalausweis oder den Führerschein vorzuzeigen. Die Briefwahl kann bei fehlender Wahlbenachrichtigung online auf der Internetseite der Stadt beantragt werden.

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