Boostern für unter 18-JährigeHausärzte in NRW hoffen auf Empfehlung

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Jetzt impfen lassen oder warten? Das ist jetzt die Frage.

Düsseldorf – Um an 3-G-Angeboten teilnehmen zu können, benötigten Schülerinnen und Schüler während der Ferien einen negativen Testnachweis aus einer Teststelle. Bei Angeboten unter 2G oder 2G+ können Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihres 15. Lebensjahr zwar weiterhin ohne Impfung teilnehmen, brauchen aber aufgrund des Ausfalls der Schultestungen bis zum Ferienende dann ebenfalls einen Testnachweis. Von den Testpflichten ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt – das teilt das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen mit.

Maximal zehn Personen

Aufgrund der stark ansteckenden Omikron-Variante gelten seit Dienstag strengere Corona-Regeln auch für Geimpfte und Genesene. So sind private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich auch von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Es gibt jedoch keine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl an Haushalten. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen neben dem eigenen Haushalt nur noch zwei Personen eines weiteren Haushalts teilnehmen.

Vierte Impfung

Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge glaubt, dass eine vierte Impfung im nächsten Jahr nötig sein könnte. Neue Varianten könnten die Gesellschaft zu diesem Schritt zwingen. Auch könnten Kinder und Jugendliche in die Booster-Impfungen einbezogen werden. Der designierte CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz regt einen „Stufenplan“ für eine gruppenbezogene Impfpflicht an. Der Hausärzteverband Nordrhein äußert unterdessen die Hoffnung, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) bald die Booster-Impfung für Jugendliche empfiehlt.

„Die Empfehlung wird sicher bald kommen. Die Jugendlichen scharren schon mit den Hufen“, so Verbandschef Oliver Funken. Die unter 18-Jährigen wollten im kommenden Jahr „ihre Freiheiten zurück, sowohl in der Schule als auch in der Freizeit“. Das Gesundheitsministerium in NRW gab dazu bislang keine Stellungnahme ab.

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Das Land Baden-Württemberg lässt die sogenannte Booster-Impfung von Jugendlichen unter 18 Jahren zu. „Bisher hatte Baden-Württemberg insbesondere wegen offener Fragen zur Haftung die Auffrischimpfungen von Jugendlichen in ärztlicher Verantwortung lediglich positiv bewertet“, heißt es aus dem Sozialministerium in Stuttgart. Der Bund habe nun aber klargestellt, die Haftung für Booster-Impfungen von unter 18-Jährigen zu übernehmen.

Demnach könnten ab sofort Jugendliche ab zwölf Jahren auch mit staatlicher Rückendeckung in den Impfstützpunkten eine Booster-Impfung erhalten. Für Gruppen, die bereits eine Impfempfehlung hatten (für erste und zweite Impfung), wird die Haftung für das Boostern nun vom Bund übernommen, wie der Bundesgesundheitsminister mitteilt. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha bezeichnet die Auffrischungsimpfung für Jugendliche angesichts der Omikron-Welle als wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie.

Verkürzte Quarantäne

Unterdessen bringt nach Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CDU) auch der Gesundheitsminister des Freistaats, Klaus Holetschek, eine Verkürzung der Quarantäne ins Gespräch. Man müsse sich das genau anschauen, auch mit Bezug auf die kritische Infrastruktur, sagte der CSU-Politiker im ZDF. Er erwarte, dass das Robert Koch-Institut dazu zeitnah Vorschläge vorlegen werde. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Florian Müller, hatte eine verkürzte Freitestmöglichkeit schon nach fünf Tagen ins Gespräch gebracht, um eine Massenquarantäne angesichts der hoch ansteckenden Virusvariante Omikron zu verhindern.

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