Köln – Gordon Sobbeck fühlt sich „ein wenig wie in einer Zeitmaschine“. In seiner früheren Tätigkeit für das Bistum Limburg, das 2013/14 unter dem damaligen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst von einem Finanzskandal erschüttert wurde, habe er „schon einmal erlebt, wie sensibel die Öffentlichkeit auf Fragen der Bistumsfinanzen reagiert, und das ist ja auch richtig so“, sagte der Ökonom und Finanzdirektor des Erzbistums Köln dem „Domradio“. Deswegen sei ihm „Transparenz fundamental wichtig“.
Anders als vom Münsteraner Kirchenrechtsprofessor Thomas Schüller dargestellt, hat Sobbeck nach Angaben des Erzbistums im Zuge festgestellter Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals keine Selbstanzeige im Vatikan erstattet. Vielmehr habe Bistumsverwalter Rolf Steinhäuser Rom in Kenntnis gesetzt. Nach einer kirchenrechtlichen Prüfung, die bis Jahresende abgeschlossen sein solle, werde dort auch über weitere Schritte entschieden.
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Nach Darstellung des Erzbistums trug allein Generalvikar Markus Hofmann – und nicht auch der Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki – die „Letztverantwortung“ für die Einhaltung interner rechtlichen Regelungen. Die Beratungs- und Aufsichtsgremien hätten drei Aufträge in Höhe von mehr als 500 000 Euro genehmigen müssen.
Bischof und Generalvikar untrennbar
Allerdings sind Bischof und Generalvikar als „Alter Ego“ des Bischofs institutionell untrennbar verbunden. Dies zeigt sich zum Beispiel daran, dass Hofmann für die Zeit von Woelkis Beurlaubung im Amt blieb. Der Vatikan schloss eine Absetzung ausdrücklich aus. Hofmann bat jetzt, nach dem Bekanntwerden möglicher Verstöße gegen das Vergaberecht, um seine Beurlaubung. Der zuständige Präfekt der Bischofskongregation in Rom, Kardinal Marc Ouellet, lehnte aber auch dies ab.
Wie der Leiter des Katholischen Büros NRW in Düsseldorf, Antonius Hamers, erläuterte, liegt bei Verstößen gegen das kirchliche Vermögensrecht möglicherweise auch der Tatbestand der Untreue nach staatlichem Recht vor. Auf die Verantwortlichen könnten überdies Schadensersatz-Ansprüche zukommen.