Ein Dienstleister für Büromassagen wird derzeit von der NRW-Staatskanzlei gesucht. Viele Arbeitgeber tragen die Kosten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Regierungszentrale gibt indes keinen Zuschuss.
Auflockerung für die MitarbeiterWüsts Staatskanzlei sucht Masseur

Viel und lange sitzen ist nicht nur für Nathanael Liminski, Leiter der Staatskanzlei NRW, Mona Neubaur, Wirtschaftsministerin, und Ministerpräsident Hendrik Wüst(v.l.) Alltag. Gegen Stress und Verkrampfung am Arbeitsplatz wird jetzt in der Staatskanzlei wieder etwas getan, allerdings auf private Rechnung.
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Politik kann manchmal ganz schön krampfig sein. Jetzt soll das Team von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) aber aufgelockert werden: Die Staatskanzlei sucht aktuell einen Dienstleister für Büromassagen. Bezahlen müssen die Angestellten die Behandlungen selbst.
„Als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei angeboten werden, bei einem externen Dienstleister eine Massage zu buchen.“, so eine Sprecherin auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“.
NRW-Staatskanzlei: Mitarbeitende müssen Massagen selber zahlen
In den Ausschreibungsunterlagen spricht die Staatskanzlei von je 30-minütigen Massagen „in einem separaten und abschließbaren Raum“, der einmal die Woche kostenfrei zur Verfügung gestellt werde. Einen Massagestuhl muss der Anbieter selbst mitbringen. Auch die Termine und die Abrechnung macht er mit den Kunden direkt. Laut Staatskanzlei dürfen die Mitarbeiter den Service nur in ihrer Freizeit nutzen – also zum Beispiel in der Mittagspause.
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„Dieses Angebot bestand bereits vor der Corona-Pandemie“, heißt es aus der Staatskanzlei. Während der Hochzeit der Pandemie fielen die Massagen in der Regierungszentrale – wie überall – flach. Massagen am Arbeitsplatz sind inzwischen wieder beliebt. Anbieter werben damit, dass Büromenschen sich danach besser fühlen – und sich das auch auf ihre Leistung auswirkt.
Viele Arbeitgeber – so die Anbieter – tragen die Kosten anteilig oder zu 100 Prozent. Die Staatskanzlei gibt keinen Zuschuss. Damit bleibt auch der Steuerzahler außen vor.