StrafanzeigeHat Kardinal Woelki die Totenruhe der Heiligen Drei Könige gestört?

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Schädel im offenen Dreikönigsschrein

Schädel im offenen Dreikönigsschrein

  • So einen Fall muss die Staatsanwaltschaft auch nicht alle Tage bearbeiten: Wegen Störung der Totenruhe will ein Christ aus Köln-Kalk den Kölner Erzbischof Kardinal Woelki bestraft wissen.
  • Der Grund? Woelki ließ im Januar die Abdeckplatte vom Dreikönigenschrein entfernen.
  • Lesen Sie hier die Hintergründe und die Auflösung des Falls.

Köln – Eine Woche lang, rund um das Dreikönigsfest am 6. Januar, waren im Kölner Dom die drei Schädel zu sehen, die dort seit 854 Jahren als Reliquien der Heiligen Drei Könige verehrt werden. Dass Kardinal Rainer Woelki die Abdeckplatte am Dreikönigenschrein entfernen ließ, brachte ihm eine Anzeige ein.

Wegen Störung der Totenruhe wollte Wolfgang Laurisch („ich bin ein Christ aus Köln-Kalk“) den Erzbischof bestraft wissen – und am besten auch wegen Schindluder im Umgang mit Hehlerware. Schließlich wisse doch jeder, dass Woelkis Vorvorgänger Rainald von Dassel den Mailändern die drei Skelette gestohlen und im Jahr 1164 als Kriegsbeute nach Köln verschleppt hat.

Dass es sich tatsächlich um die Gebeine der biblischen Weisen aus dem Morgenland handelt, könne man nicht beweisen, sondern müsse es einfach nur glauben. Also sei Woelki, so Laurisch, „der größte Legenden-Erzähler von Westeuropa“.

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Auf diesen Vorwurf ging die Staatsanwaltschaft erst gar nicht ein. Die Gebeine seien nun einmal besonders bedeutende Reliquien der katholischen Kirche. Punkt. Ihre Ausstellung und Verehrung sei mithin kein strafwürdiger „beschimpfender Unfug an den Gebeinen“ oder an der Grabstätte, konkret dem Dreikönigenschrein. Eine „gravierende Pietätsverletzung“, für die das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vorsieht, sei von der Kirche gerade nicht beabsichtigt.

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Auch einen Verdacht auf Verunglimpfung des Andenkens der verstorbenen Drei Könige verfolgt die Behörde nicht. Dazu müsste ein Strafantrag gestellt werden. Das Recht dazu stehe aber „ausschließlich den Angehörigen zu“. Laurisch hält diesen Bescheid für „absurd“: Wenn die Kirche die Knochen im Dom ohne jeden Beleg als Gebeine der Heiligen Drei Könige behandele, dann könne er sich ebenso gut als deren Verwandter ausgeben. „Man muss es mir einfach nur glauben.“

Az 941 Js 1054/20

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