Rhein-ErftStreit wegen Rheinwasserleitung für Tagebaue – Revier-Kommunen schreiben Brandbrief

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Ein Blick auf den Tagebau Hambach bei Kerpen.

Der Erftverband mahnt, dass es keine Alternative zur Rheinwassertransportleitung gibt, mit der der Tagebau Hambach geflutet werden soll. (Archivbild)

Dormagen plant rechtliche Schritte gegen die Rheinwasserleitung. Aus dem Revier gibt es dafür viel Unverständnis und Kritik.

Einen Bruch der Solidarität – das werfen die Tagebau-Anrainerkommunen der Stadt Dormagen vor. In einem offenen Brief fordern ihre Bürgermeister die Dormagener Verwaltung auf, ihre Bedenken gegen die Rheinwasserleitung aufzugeben. Die Leitung soll ab 2030 dafür sorgen, dass Wasser aus dem Rhein in die Tagebaue Hambach und Garzweiler fließt.

„Die Androhung von rechtlichen Schritten gegen das aktuelle Braunkohlenplanänderungsverfahren können wir nicht nachvollziehen und empfinden diese als Bruch der Solidarität bei der Entwicklung des Rheinischen Reviers“, schreiben die Bürgermeister in dem Brief. Sie fordern daher eindringlich, dass die Stadt Dormagen zu einer „konstruktiven Rolle“ in dem Verfahren zurückkehre.

Dormagen plant rechtliche Schritte gegen Rheinwasserleitung

Grundsätzliche Debatten, einschließlich rechtlicher Schritte gegen die Transportleitung, müssten beendet werden. Ähnlich äußert sich Elsdorfs Bürgermeister Andreas Heller. „Ich kann die Aussagen ebenfalls nicht nachvollziehen, dass Dormagen rechtliche Schritte gegen die Leitung plant. Die Leitung ist beschlossen“, sagt Heller. „Es gibt keine Alternative. Das Rheinwasser ist unerlässlich. Sonst müssten wir die Tagebaue dauerhaft offen lassen und sümpfen. Das kann aber keiner wollen.“ Technische Bedenken der Dormagener hingegen könne er verstehen, sagt Heller. In dieser Hinsicht sei er auch gesprächsbereit. „Wir können gerne das Wie diskutieren, aber nicht das Ob.“

Auch Kerpens Bürgermeister Dieter Spürck gehört zu den Unterzeichnern des Brandbriefs. „Der Strukturwandel gelingt nur gemeinsam“, sagt Spürck. „Und nicht, indem eine Kommune aus Eigennutz zulasten der durch den Strukturwandel massiv betroffenen Städte und Gemeinden das aktuelle Braunkohlenplanänderungsverfahren blockiert und damit womöglich die Region auf Jahrzehnte massiv schädigt.“

Neben Heller und Spürck haben den Brandbrief die Bürgermeister der Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Niederzier, Titz, Merzenich, Jülich, Grevenbroich und Jüchen unterzeichnet.

Strukturwandel: Kommunen mit Appell an Dormagen

Jetzt sei der Kohleausstieg Realität und die Region eine Solidargemeinschaft, um den Strukturwandel und die langfristigen Folgen des Braunkohlenabbaus zu bewältigen – ein Appell an die Solidarität der Dormagener aus Sicht der Tagebauanrainer. Schon seit den 90er-Jahren stehe bereits fest, dass Rheinwasser benötigt werde. Es sei undenkbar, dass „tausende von Hektar über Jahrhunderte abgesperrt werden müssten“ und der Wasserhaushalt und die Wasserversorgung „für Hunderttausende Menschen nicht sichergestellt“ wäre.

Die Befüllung mit Wasser aus dem Rhein über eine Wassertransportleitung sei die einzige Möglichkeit, den Prozess gesteuert zu bewältigen. In der Nähe der Rheinfähre Piwipp in Dormagen-Rheinfeld soll ein Pumpwerk entstehen. Von dort soll ab 2030 über eine 45 Kilometer lange Rohrleitung Wasser in die Tagebaue Hambach und Garzweiler fließen. Dormagen hat dagegen bei der Bezirksregierung Bedenken angemeldet.

Die Stadt zieht auch rechtliche Schritte in Erwägung. Als Gründe werden unter anderem genannt: der durch das Pumpwerk verursachte Lärmpegel, der schwerwiegende Eingriff in die Natur, eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch das Pumpwerk, Nachteile für den Tourismus und die klimatisch bedingten niedrige Pegelstände des Rheins.

Für Heller wird dabei aber „alles in einen Topf geschmissen“. Die Dormagener müssten das ganze Projekt ohnehin nicht alleine schultern. Auf Grevenbroicher Gebiet etwa entstehe das Verteilbauwerk für die Dormagener Pumpstation. In den Jahren 2024/25 will RWE mit dem Bauprojekt Rheinwasserleitung beginnen. Die Bauzeit schätzt das Unternehmen auf fünf Jahre.

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