Ultranet-StromtrassePulheimer Initiative kritisiert Energiewirtschaftsgesetz

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Die Masten für die Ultranet-Trasse sind bis zu 90 Meter hoch.

Pulheim – „Die Nachricht kam für uns aus heiterem Himmel“, sagt Sebastian Locker, Vorsitzender der Pulheimer Bürgerinitiative gegen Ultranet (PBU) über das geänderte  Energiewirtschaftsgesetz.

Bundeswirtschaftsministerium änderte Spielregeln

Das Bundeswirtschaftsministerium habe im Nachhinein die Spielregeln geändert. Von Transparenz und Offenheit in Sachen Netzausbau könne keine Rede sein. Der Gesetzgeber habe immer wieder betont, er werde die Bürger mitnehmen. „Aber genau das Gegenteil ist der Fall“, sagt der Familienvater. Die Bürgerbeteiligung sei einseitig aufgekündigt worden.

Dass das Bundeswirtschaftsministerium das Gesetz in zwei zentralen Punkten geändert hat, wirkt sich direkt auf einen Vorschlag der PBU aus. Die Aktiven kritisieren, dass die Ultranet-Technologie nicht ausreichend erforscht und über mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu wenig bekannt sei.

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Daher hatten sie vor Jahren angeregt, dass vier der bis zu 90 Meter hohen Masten für die geplante Stromtrasse, durch die sowohl Gleich- als auch Wechselstrom fließen kann, versetzt und in deutlich größerem Abstand zu den Wohnhäusern in Geyen wieder aufgestellt werden.

Initiative fordert größeren Abstand zu Wohnhäusern

„Doch unsere Alternative, von der es bis vor Kurzem noch hieß, dass sie in der nun anstehenden Planfeststellung geprüft werde, soll offenbar nun nicht mehr berücksichtigt werden“, so Sebastian Locker. Denn das geänderte Gesetz verbiete, dass Strommasten weiter als 200 Meter von der Bestandstrasse entfernt errichtet würden.

Auch diese Änderung wirkt sich auf den Vorschlag der PBU aus: Prognosen unter anderem der ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule) hätten ergeben, dass die gültigen Richtwerte für Lärmimmissionen bei zu großer Nähe der Trasse zur Wohnbebauung absehbar überschritten würden, wenn die Strommasten zu dicht an Wohnbebauung errichtet würden.

Richtwerte im Sinne der Netzbetreiber angepasst

„Nun hat man die Richtwerte im Sinne der Netzbetreiber angepasst und eine dauerhafte Lärmemission durch Ultranet ganz lapidar für zulässig erklärt.“

Entmutigen lässt sich die PBU durch das geänderte Gesetz nicht. „Wir werden vorsorglich eine angepasste alternative Trassenführung ins Verfahren einspielen, die auch vor dem Hintergrund der neuen gesetzgeberischen Regelungen Betrachtung finden muss.“  

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