Das Kölner Amtsgericht verhandelte gegen eine 22-jährige Teilnehmerin. Prof. Joybrato Mukherjee sagte als Zeuge aus.
Pro-Palästina-DemoAktivisten blockierten Eingang der Uni Köln – Rektor besteht auf Strafe

Die Angeklagte mit „Palästinenser-Tuch“ auf der Anklagebank des Kölner Amtsgerichts.
Copyright: Hendrik Pusch
Eine Pro-Palästina-Aktivistin musste sich wegen Nötigung und Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht verantworten. Die Auszubildende zur Pflegefachfrau hatte im vergangenen Juli mit 40 weiteren Personen an einer nicht angemeldeten Demonstration vor dem Hauptgebäude der Universität zu Köln teilgenommen. Dabei waren Zugangstüren verriegelt worden. Im Zeugenstand verurteilte Uni-Rektor Joybrato Mukherjee die Aktion und bekräftigte seinen Strafantrag.
Köln: Demonstranten verriegelten Türen von Unieingang
Mit einem „Palästinenser-Tuch“ setzte sich die 22-jährige Beschuldigte in Saal C neben ihren Anwalt auf die Anklagebank. Politische Symbole sind bei Strafprozessen eigentlich unerwünscht, die Richterin beanstandete das Stück Stoff aber nicht. Unterstützer im Zuschauerraum trugen ebenfalls das markante Erkennungszeichen. Zuvor hatte schon eine Kundgebung vor dem Justizgebäude auf den Prozess und die „Repressionskosten“ hingewiesen, es wurden Spenden für die Angeklagte erbeten.
Vor rund zehn Monaten hatten Demonstranten das Universitätsgelände aufgesucht und vier der fünf vorhandenen Doppeltüren am Haupteingang mit Klebeband und Schlössern verriegelt – so beschrieb es der Staatsanwalt. Studierende, Mitarbeiter und Gäste sei der Zugang erschwert und teilweise unmöglich gemacht worden. Nach Aufforderung durch die Unileitung gaben 30 Demonstranten die Blockade auf. Polizisten trugen daraufhin die übrigen elf Personen weg, darunter die 22-Jährige.
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Die Angeklagte selbst äußerte sich kämpferisch. Die Aktion sei Teil einer globalen Protestwelle gegen Krieg und Aufrüstung gewesen – insbesondere gegen das Vorgehen Israels im Gazastreifen nach dem 7. Oktober 2023. Deutschland trage durch Waffenlieferungen eine Mitverantwortung. „Unser Protest war legitim“, sagte sie und erhielt Applaus der Zuschauer. Der öffentliche Raum vor der Universität sei bewusst gewählt worden. Viele Universitäten weltweit seien damals Orte des Protests gewesen.
Köln: Rektor der Universität sagt als Zeuge aus
Uni-Rektor Joybrato Mukherjee berichtete im Zeugenstand, den Demonstranten an jenem Julitag ein persönliches Gespräch angeboten zu haben. Zwei Vertreter hätten zu ihm ins Büro kommen können. Das sei abgelehnt worden, „sie wollten ein öffentliches Gespräch“. Nachdem seine Büroleiterin ihm von den chaotischen Zuständen vor dem Haupteingang berichtet habe, habe er nach Rücksprache mit der Polizei den Strafantrag gestellt. Der sei für die dann erfolgte Räumung notwendig gewesen.
Die Büroleiterin schilderte im Zeugenstand, dass zwar eine Doppeltür am Hauptportal offen gestanden habe. Die Demonstranten hätten Personen allerdings bedrängt, dort nicht hineinzugehen. Grundsätzlich möglich sei es aber schon gewesen. Auch die Hintereingänge waren frei zugänglich. Die Richterin deutete an, dass eine Nötigung dann wohl nicht in Betracht komme, da es – anders als etwa bei den damaligen Straßenblockaden der „Letzten Generation“ – Auswege gegeben habe.
Köln: Richterin wollte das Verfahren einstellen
Die Richterin fragte den Uni-Rektor, ob er mit dem nun vorhandenen Abstand zum Geschehen womöglich von seinem Strafantrag abrücken wolle – dann hätte der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs nicht weiterverfolgt werden können. Mukherjee bestand allerdings auf eine Sanktion, auch im Hinblick auf die Belastungssituation für seine Mitarbeiter. Ihm sei es nicht um die politische Kundgebung gegangen, sondern um den Unibetrieb, der nicht weiter gestört werden sollte.
Die Staatsanwaltschaft lehnte eine von der Richterin angeregte Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an und sah auch eine Nötigung als erwiesen an, da die Demonstranten psychische und auch leichte physische Gewalt angewendet hätten. Die Richterin hingegen blieb bei ihrem Standpunkt. Lediglich der Hausfriedensbruch sei erfüllt, sie verhängte 300 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 10 Euro). Gleichzeitig lobte die Richterin aber das politische Engagement der Angeklagten. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Er sah keinen Hausfriedensbruch, da der Eingang zur Uni öffentlich zugänglich sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.