Erlass der LandesregierungSo hat sich der Impfplan in NRW nun verändert

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Ein Patient erhält eine Corona-Impfung. (Symbolbild)

Düsseldorf – Es soll alles flexibler, schneller und dadurch schlicht besser machen: Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat am Donnerstag per Erlass die Impfreihenfolge im Land angepasst, laut Aussage von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), um den Behörden vor Ort mehr Handlungsspielraum zu geben. So gehe aufgrund unterschiedlicher Bevölkerungsstrukturen der Impffortschritt bei den Über-80-Jährigen zwischen den Landkreisen auseinander. Während einige noch nicht durch sind, berichten andere bereits über freie Terminkapazitäten.

Die sollen nun durch den Erlass genutzt werden, der ab sofort die Vergabe von übriggebliebenen Impfdosen an Menschen der gesamten Prioritätsgruppe II möglich macht. Darunter fallen unter anderem Menschen mit Behinderungen, enge Kontaktpersonen von Schwangeren, Berufsgruppen wie Polizisten oder Kita-Personal sowie Über-70-Jährige.

Kommunen können selbst entscheiden

Bisher war in NRW nur ein Teil der Prioritätsgruppe II für die Impfung zugelassen. An welche Menschen der Prioritätsgruppe II die Kommunen die freien Termine vergeben, sei ihnen überlassen, teilte eine Ministeriumssprecherin am Donnerstag auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. Auf die freien Terminkontingente reagiere man „schnell und unbürokratisch“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die Kommunen haben die Beinfreiheit, vorhandene Impfkapazitäten auch zu nutzen.“

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Eine Einschränkung seitens der Landesregierung gibt es aber doch: Vordringlich soll Menschen mit Vorerkrankungen ein Impfangebot gemacht werden. Das sind laut Impfverordnung zum Beispiel Personen nach einer Organtransplantation, Demenzkranke, Menschen mit Adipositas oder chronisch Kranke. Sie brauchen für die Terminvergabe laut Ministerium eine Bescheinigung, etwa in Form eines ärztlichen Attestes darüber, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung mit hoher Priorität Anspruch auf die Impfung haben. Die konkrete Diagnose müsse allerdings nicht aufgeführt werden.

Impfzentren über Ostern geöffnet

Die Impfzentren bleiben laut Gesundheitsministerium auch über die Ostertage geöffnet, geimpft werde „wie gehabt“ von 8 bis 20 Uhr an sieben Tagen in der Woche.

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Menschen über 70 Jahre, die nicht vorerkrankt sind, sollen ab dem 8. April geimpft werden. Ab dem 6. April würden die Einladungen verschickt, ebenso sei ab diesem Datum die Terminbuchung über die Rufnummer 116 117 oder die Webseite www.116117.de möglich – auch für Personen, die noch kein Anschreiben erhalten haben. Dieses Mal werden die Termine allerdings nach Jahrgängen gestaffelt vergeben, damit es nicht erneut zu Überlastungen des Systems und der Hotline komme. So sind zunächst 79-Jährige an der Reihe, dann, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, die 78-Jährigen und so weiter. Möglich ist es allerdings, einen Termin gemeinsam mit dem Lebenspartner zu buchen, dabei spielt es laut Ministerium keine Rolle, ob einer der beiden jünger ist. Auch müsse man nicht verheiratet sein.

Bei Unverträglichkeit Recht auf anderen Impfstoff

Zudem erlaubt es der neue Erlass, durch ein ärztliches Zeugnis die Unverträglichkeit für einen bestimmten Impfstoff nachzuweisen und so Anrecht auf einen anderen zu bekommen. Allerdings kann es sein, dass die Impfung dann aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Präparate nach hinten verschoben werden muss.

Nach Ostern soll auch die Impfung in den Hausarztpraxen starten. Dort würden zunächst vor allem chronisch kranke Menschen geimpft, wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein auf Anfrage mitteilt.

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