Klimaproteste im BraunkohlerevierAachener Polizei muss RWE für Hilfseinsätze bezahlen

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Mitarbeiter einer Werkschutzfirma stehen im Januar an einem Zaun beim von Klimaaktivisten besetzten Braunkohleort Lützerath. Sie alle tragen neongelbe Warnjacken. Hinter dem Zaun sind Vans der Polizei zu sehen.

Mitarbeiter einer Werkschutzfirma sichern im Auftrag von RWE am 11. Januar 2023 einen Zaun, der rund um das von Klimaaktivisten besetzte Braunkohleort Lützerath errichtet wurde.

Für Einsätze zur Unterstützung der Aachener Polizei im Rheinischen Revier hat der Energiekonzern RWE von 2019 bis 2023 mindestens 148.000 Euro in Rechnung gestellt.

Mindestens 148.000 Euro hat die Aachener Polizei seit 2019 im Zusammenhang mit verschiedenen Einsätzen in den Tagebau-Revieren Garzweiler und Hambach an den Energiekonzern RWE für sogenannte Verwaltungshilfe gezahlt. Das geht aus der Antwort des Polizeipräsidiums Aachen an einen Nutzer der Online-Plattform „Frag den Staat“ hervor.

„Frag den Staat“ ist ein Projekt in Trägerschaft der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFDE) zur Förderung der Informationsfreiheit. Die Internetplattform soll Nutzern die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen erleichtern. Dazu können auf Basis verschiedener Gesetze zur Informationsfreiheit Anfragen an Behörden gestellt werden.

Im aktuellen Fall hatte der Nutzer nach möglichen Rechnungen für die Verwaltungshilfe des Tagebau-Betreibers RWE an die Polizei beantragt und vor ein paar Tagen Antworten darauf erhalten. Das Nachrichtenportal t-online.de hatte zuerst darüber berichtet.

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Als Verwaltungshilfe werden Hilfstätigkeiten bezeichnet, die eine natürliche oder juristische Person im Auftrag und nach Weisung einer Behörde wahrnimmt, in diesem Fall also von RWE im Auftrag der Polizei.

Gesamtsumme könnte durchaus höher liegen

Die von der Aachener Polizei jetzt veröffentliche Summe von rund 148.000 Euro könnte durchaus höher liegen. Das Polizeibehörde Aachen schreibt in einer achtseitigen Antwort an den Nutzer, man könnte nicht auf alle Fragen antworten, weil die „beantragte Informationssammlung in der begehrten Form“ nicht vorliege und wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht zu leisten sei.

Der Fragesteller hatte um die Übersendung „sämtlicher schriftlicher Kommunikation und sonstige Akten/Notizen/Unterlagen zur Zusammenarbeit mit der RWE Power AG bei Großeinsätzen der Polizei insbesondere im Umfeld von Klimaprotesten am Braunkohletagebau“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 12. Januar 2023 gebeten. Darüber hinaus wurde auch der weitere Schriftverkehr rund um alle möglichen Zahlungen der Polizei oder des Landes Nordrhein-Westfalen an den Energiekonzern angefordert.

Polizei kann wegen hohen Aufwands nicht alle Fragen beantworten

Das Polizeipräsidium Aachen hat der Antwort mehrere Rechnungen beigefügt, die sich aber nur zum Teil auf konkrete Einsätze beziehen, eine davon konkret auf den 24. Februar 2022, an dem Aktivisten in der inzwischen geräumten Ortschaft Lützerath Braunkohlebagger mit Steinen beworfen haben sollen. Für diesen Einsatz hat RWE der Polizei 13.525 Euro in Rechnung gestellt. Hinzu kommen 297,50 Euro für die sogenannte Vorfeldfreimachung.

Weitere veröffentliche Rechnungen sind auf den 15. August 2021 (2179 Euro) und den 1. Oktober 2021 (6397 Euro) datiert. Für die Jahre 2019 und 2020 erhielt der Energiekonzern RWE von der Aachener Polizei pauschal für „verschiedene Polizeieinsätze“ insgesamt 104.556,60 Euro.

Durch die Veröffentlichung dieser Rechnungen scheint aber auch klar, dass sie sich nicht auf den Einsatz von schweren Lkw aus dem Fuhrpark von RWE beziehen, mit denen bei der Räumung von Lützerath im Januar Kohlegegner und Klimaaktivisten abtransportiert worden waren. Das hatte bei Twitter zu Protesten geführt. Ein Aktivist hatte ein Video vom 11. Januar mit dem Kommentar versehen: „RWE stellt den Gefangenentransporter. Die Polizei gibt Kabelbinder und Schmerzgriffe dazu.“

Der Energiekonzern hatte diesen Vorwurf umgehend zurückgewiesen. Bei dem Fahrzeug handele es sich um einen geländegängigen Bus, mit dem man die Beschäftigte zu ihrem Arbeitsort bringe und ihn auch für Besuchergruppen einsetze. „In diesem Fall leisten wir Verwaltungshilfe, der Untergrund erfordert Geländegängigkeit.“

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