Schäden nach der Flutkatastrophe 2021Frist für die Anträge auf Wiederaufbauhilfe wird deutlich verlängert

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Eine von der Juli-Flut 2021 beschädigte Straße ist zu sehen, die teilweise immer noch abgesperrt ist, dahinter Wohnhäuser.

Flutschäden in Metternich: Geschädigte bekommen mehr Zeit, um Wiederaufbauhilfe zu beantragen.

Bis 2026 sollen Privatpersonen und Kommunen noch Finanzhilfe stellen können. NRW hat bisher 2,82 Milliarden an Flutopfer ausgezahlt, berichtet aber auch von Betrugsfällen.

Geschädigte der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 in NRW und Rheinland-Pfalz sollen mehr Zeit bekommen, um Anträge auf finanzielle Hilfen für den Wiederaufbau zu stellen.

Der Bundesrat soll am 12. Mai darüber abstimmen, ob die Antragsfrist für Privathaushalte und Kommunen als Betreiber der öffentlichen Infrastruktur bis zum 30. Juni 2026 verlängert wird. Die Frist zur Bewilligung von Finanzhilfen soll danach erst am 31. Dezember 2030 enden.

Nicht alle vom Hochwasser Betroffenen konnten aufgrund der traumatischen Erlebnisse ihre Anträge stellen
Ina Scharrenbach, NRW-Kommunalministerin

Die Initiative zur Fristverlängerung war von NRW und Rheinland-Pfalz ausgegangen. „Es sind zwei Daten, die schon Ende letzten Jahres leicht hätten geändert werden können“, sagte NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Nicht alle vom Hochwasser Betroffenen konnten aufgrund der traumatischen Erlebnisse ihre Anträge stellen. Für sie bleibt nun weiterhin die Chance gegeben, die Hilfen zu beantragen.“ Sollte der Bundesrat am 12. Mai die Verlängerung beschließen, könne NRW „zügig die landeseigene Förderrichtlinie ändern“. Das Bundeskanzleramt hatte die Verlängerung der Antragsfrist um drei Jahre im Dezember 2022 zugesagt.

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Bewilligungssumme hat sich seit Januar um 239 Millionen Euro erhöht

Bisher hat das Land rund 2,82 Milliarden Euro an Hilfen für die Flutopfer ausgezahlt. Das geht aus dem neuen Bericht der Landesregierung hervor, der am Freitag im Kommunalausschuss des Landtags vorgelegt wird. Insgesamt lagen zum Stichtag 31. März knapp 25.000 Anträge auf die Gewährung von Wiederaufbauhilfen vor. Im Vergleich zum letzten Bericht vom 20. Januar sind das 1313 mehr. Die Bewilligungssumme hat sich um 239 Millionen Euro erhöht.

Die überwiegende Zahl der Anträge, rund 23.300, wurde von Privatpersonen gestellt. Das ist im Vergleich zum Januar ein Plus von mehr als 1.100. Knapp 20.000 Anträge mit einem Volumen von 675,8 Millionen Euro sind bewilligt, rund 510 Millionen ausgezahlt.

Zahl der Anträge, bei denen Betrugsverdacht besteht, ist gestiegen

Mehr als 1100 Anträge wurden durch die Bewilligungsbehörden abgelehnt oder wurden zurückgenommen. Hinzu kommen 332 Fälle, bei denen der Verdacht auf Betrug besteht. Die Schadenssumme könnte bei 11,4 Millionen Euro liegen. In 207 Fällen hat sich der Verdacht erhärtet. Das sind 123 mehr als im Januar. Sie wurden an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Bearbeitungsquote aller Anträge liegt bei 91 Prozent.

Für Schäden an Gebäuden hat das Land bei rund 4600 Anträgen insgesamt 456 Millionen Euro bewilligt, von denen rund 300 Millionen (66 Prozent) bereits ausgezahlt wurden.

Die von der Flut betroffenen Kommunen haben inzwischen 422 Anträge auf Hilfen zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingereicht. Davon sind 241 mit einem Volumen von knapp zwei Milliarden Euro an Fördergeldern bewilligt worden. Angefordert und ausgezahlt sind bisher aber erst 200 Millionen Euro.

Von Sportvereinen liegen 102 Anträge auf Hilfen vor, von denen 73 mit einem Wert von 9,9 Millionen Euro bewilligt wurden. Für Schäden in der Landwirtschaft und beim Wiederaufbau zerstörter Wald- und Forstwege hat das Land bis rund 30 Millionen Euro ausgezahlt.

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