Verkürzung des GenesenenstatusÄrger über Lauterbach und Ausnahme für den Bundestag

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Karl Lauterbach

Köln – Die Herabsetzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate sorgt nach wie vor für Ärger in Deutschland. Die Verkürzung der Dauer, in der Genesene mit Geimpften gleichgestellt werden, betrifft bei der derzeitigen Infektionslage Millionen Menschen. Die Änderung der Frist war am 14. Januar kurz nach dem Beschluss einer Verordnungsgrundlage vom Robert Koch-Institut (RKI) auf der Webseite veröffentlicht worden und, so zahlreiche kritische Stimmen, schlecht und sehr spät kommuniziert worden.

Allerdings stellt sich nun heraus, dass diese Änderung nicht für die Abgeordneten des Bundestages gilt. Wie „Zeit“ und „Bild“ übereinstimmend berichten, hält das Parlament an der alten Regelung fest. Die Begründung ist demnach in der  Allgemeinverfügung des Bundestags geregelt. Diese richte sich noch nach der alten Sechs-Monate-Regel. Seit dem Beschluss der neuen Regelung wurde die Allgemeinverfügung noch nicht angepasst. Ein Zeitpunkt, wann diese aktualisiert werden soll, gibt es laut der Zeitung noch nicht. Teile der Union kritisieren diesen Zustand demnach als „Unverschämtheit“ den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber.

Genesenenstatus: Ärger für Lauterbach von Ministerpräsidenten

Menschen, die eine Coroninfektion überstanden haben und nicht zusätzlich geimpft sind, fallen so mit der Regelung von Mitte Januar bereits drei Monate nach Beginn ihrer Infektion auf den Status eines oder einer Ungeimpften zurück und verlieren weitgehende Rechte. Bei den Bund-Länder-Beratungen am Montag hatte die kurzfristige Änderung ein Nachspiel für Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Obwohl dieser zuvor eine verbesserte Kommunikation zugesagt hatte, erwischte die Änderung durch das RKI, veröffentlich auf dessen Website, die Länderchefs auf dem falschen Fuß. Selbst SPD-Politiker und Politikerinnen äußerten Kritik. So sagte Franziska Giffey, die Änderung sei „überraschend“ gekommen.

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Daher gaben die Länder am Montag an die Adresse des Bundes zu Protokoll, dass Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus „künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden“ sollten. Lauterbach entschuldigte sich bei der Bund-Länder-Schalte nach Angaben mehrerer Teilnehmer für das Vorgehen und sagte Besserungen zu.

Lauterbach hatte die Regeländerung relativ spät am 23. Januar mit medizinischen Gründen erklärt. In der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ sagte er, Corona-Genesene hätten angesichts der nun vorherrschenden Omikron-Variante ihren Impfschutz nach drei Monaten leider verloren und könnten sich infizieren. Aus Sicht vieler hätte diese Erklärung allerdings vor der Regeländerung kommen sollen. (cme, mit dpa)

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