432 Millionen Euro genehmigtScharrenbach loggte sich in Wiederaufbauanträge ein

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Der Wiederaufbau schreitet voran.

Kreis Euskirchen – 16.641 – so viele Hochwasser-Betroffene haben nach Angaben des Heimatministeriums bisher einen Wiederaufbauantrag gestellt.  Davon seien 16.090 geprüft oder bewilligt. Das entspricht  97 Prozent aller Anträge.  Einem Sprecher des Ministeriums zufolge sind 551 Anträge noch nicht geprüft worden.

Geprüft oder bewilligt bedeute: Ein im System eingestellter Antrag werde spätestens nach zwei Wochen vorgeprüft. Bei zurückgegebenen Anträgen müsse der Antragstellende noch fehlende Ergänzungen vornehmen. Es hänge vom Antragstellenden  ab, wie schnell der Antrag erneut ins System eingestellt werde. Das könne an einem Tag sein, das könne auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

432 Millionen Euro geflossen

„Bewilligt ist bewilligt und dies umfasst derzeit rund 432,7 Millionen Euro, die sich in der Auszahlung befinden“, so Pressesprecher Fabian Götz. Über mehrere Mailingaktionen im Februar und März seien Antragsteller angeschrieben worden, um sie über die digitalen Möglichkeiten des Online-Mittelabrufs und des Online-Verwendungsnachweises zu informieren.

Zudem seien Antragsteller angeschrieben worden, von denen seit längerem keine Reaktion auf die Ergänzungsbitte der Prüfer erfolgte. „Ziel war es zu klären, ob angelegte Anträge aufrecht erhalten werden oder Hemmnisse bestehen, die einer Unterstützung bedürfen“, so Götz.

Briefe für die Antragssteller

 In Kürze werde eine Überarbeitung der Förderrichtlinie veröffentlicht: Dann werden dem Ministerium zufolge im Rahmen eines postalischen Schreibens alle Antragsteller mit einem Informationsblatt angeschrieben, das Informationen für die Antragstellung, die Feststellung des Förderanspruches, Informationen zum Auszahlungsverfahren und Informationen über die Situation bei Erbschaften oder Verkauf enthält. 

Scharrenbach mit Zugang

Das Online-Förderportal „Wiederaufbau.NRW“ stand laut Ministerium ab dem 17. September 2021 für die Antragstellung zur Verfügung. „Ohne eine entsprechende Programmierung wäre eine elektronische Antragstellung im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages nicht möglich gewesen“, sagt Götz, der damit Gerüchten widerspricht, dass das Ministerium schon Anträge angenommen habe, obwohl die Software noch nicht fertig gewesen sei und so für Frust und Wartezeiten bei den Antragsstellern gesorgt habe.

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Für Heimatministerin Ina Scharrenbach sei am 19. Oktober für das Förderportal ein  Account angelegt worden. Laut Götz  war die Ministerin einen Tag später mal im System.

 „Ziel war es, einen Überblick über die Darstellung und die Anzeige im Webportal zu bekommen“, berichtet der Pressesprecher auf Anfrage.

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