SolardächerWie Leverkusens übervorsichtiges Baudezernat die Energiewende behindert

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WGL Solardächer in Rheindorf-Nord

Wie viele Kollektoren dürfen aufs Dach? Eine schüttere Besetzung, wie hier auf den WGL-Häusern in Rheindorf-Nord, muss nicht mehr sein.

Weil die Behörde elf Monate für eine vom Land gewünschte Ausnahmegenehmigung brauchte, montierte Volker Peters weniger Kollektoren.

Die Kollektoren auf der Doppelhaushälfte von Volker Peters produzieren zwar Strom – aber es könnte mehr sein. Wenn denn Leverkusens Bauverwaltung etwas weniger vorsichtig gewesen wäre. Das ärgert Peters, der sich im April schon einmal an den „Leverkusener Anzeiger“ gewandt hatte, weil das Amt seine Geduld überstrapazierte.

Im Frühjahr 2022 hatte Peters beschlossen, das Dach seines Hauses auf der Bullenwiese mit Solarkollektoren auszustatten. Es erschien ihm zunächst wie ein glückliches Zusammentreffen, dass vorigen Dezember nicht nur ein Fachbetrieb für die Montage gefunden war, sondern auch eine Wortmeldung aus dem Landesbauministerium die Runde machte: Im Haus von Ina Scharrenbach hatte man eingesehen, dass der Abstandserlass für Sonnenkollektoren auf Dächern in vielen Fällen keinen Sinn ergibt und nur einen Effekt hat: Die Fläche, auf der die Module montiert werden können, wird unnötig beschnitten. Bisher durften die Kollektoren auf zusammenhängenden Dächern, wie Peters es auf seinem Doppelhaus hat und wie es sie auf jedem Reihenhaus gibt, nicht allzu nah beieinander liegen. Wegen der Brandgefahr. So stand es – und steht es bis heute – in der Landesbauordnung.

Ina Scharrenbach wollte Tempo

Dennoch sollten die Bauämter im Land Abweichungen vom Abstandserlass genehmigen. So hatte sich die Ministerin Mitte Dezember in einer Presseerklärung geäußert. Ihr Ziel: Es sollte keine Zeit mehr verschwendet werden, bis dieser problematische, die Energiewende behindernde Teil der Landesbauordnung geändert ist. Was zum 1. Januar 2024 geschehen wird.

Volker Peters war jedenfalls guten Mutes, dass die Scharrenbach-Äußerung ihm zu einer größeren, also leistungsstärkeren Solaranlage verhelfen würde. Aber da hatte er die Rechnung ohne das Leverkusener Bauamt gemacht. Sein Antrag vom 18. Dezember vorigen Jahres blieb offenbar liegen. Auf Nachfrage des „Leverkusener Anzeiger“ Ende April wurde auch klar, warum: Die Ansage aus dem Bauministerium war der Bauaufsicht zu heikel – nur auf Grundlage einer allgemeinen Ansage könne man keine Abweichung vom Abstandserlass genehmigen. Was, wenn jemand klagt?   

Weniger Leistung als machbar wäre

Wohl oder übel ließ Volker Peters ein paar Tage später die kleinere Solaranlage auf dem Dach montieren. Auch da gab es eine Koinzidenz, erinnert er sich jetzt: Einen Tag, bevor die Handwerker am 3. Mai anrückten, hatte das Landesbauministerium den Bauaufsichten einen Erlass zugesandt. Darin „wurde versucht, das Thema klarer zu fassen“, so Peters.

Also einen Tag zu spät – wenn es denn nach der Landesregierung ginge. Ging es im Fall Peters aber nicht. Jedenfalls, was die zeitlichen Abläufe betrifft: „Am 20. November wurde mein Abweichungsantrag genehmigt“, schreibt Peters. Also 40 Tage, bevor die Sache sowieso mit der geänderten Landesbauordnung grundsätzlich erledigt ist. 

Volker Peters findet das nicht gut. Das hat er am Wochenende auch dem Oberbürgermeister geschrieben. Mit Blick auf seinen Fall stimmt er der nordrhein-westfälischen Bauministerin ausdrücklich zu. Scharrenbach hatte anlässlich eines Besuchs in der Stadt im Spätsommer kritisiert, dass Leverkusens Baubehörde im Schnitt 14 Monate braucht, um einen Antrag zu bearbeiten. Baudezernentin Andrea Deppe hatte das prompt zurückgewiesen. Man kann davon ausgehen, dass Uwe Richrath eher seiner Dezernentin zustimmt als der Ministerin. 

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