Landgericht hat geurteiltKünstler müssen alte KHD-Verwaltung in Köln verlassen

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Mit Kunstaktionen wirbt die Initiative „Raum 13“ für eine neue Nutzung der alten KHD-Hallen in Köln-Mülheim.

Mit Kunstaktionen wirbt die Initiative „Raum 13“ für eine neue Nutzung der alten KHD-Hallen in Köln-Mülheim.

Köln – Die Künstlerinitiative „Raum 13“ muss die ehemalige Hauptverwaltung von Klöckner-Humboldt-Deutz (KHD) verlassen. Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass die Kündigung durch den Eigentümer des Gebäudekomplexes an der Deutz-Mülheimer Straße wirksam ist. Die Geschäftsführer aller Ratsfraktionen hatten in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag noch einmal bekräftigt, dass die Stadt das Gebäude und das dahinter liegende Areal kaufen soll und will.

Die Initiative „Raum 13“, die in den vergangenen Jahren aus dem großen, denkmalgeschützten Gebäude das „Zentralwerk der schönen Künste“ gemacht hat, soll einen „Ankerpunkt für eine ganzheitliche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen bilden“, so die Ratspolitiker. Der Eigentümer des Gebäudes wurde aufgefordert, die Kündigung der Künstler auszusetzen. Die Aufforderung blieb wirkungslos.

Absicht der Stadt „zu wenig konkret“

Auch den Prozess zur Entscheidungsfindung des Gerichts konnte die Erklärung aus dem Rathaus nicht mehr beeinflussen. Die zuständige Zivilkammer bezeichnete die Absicht der Stadt, den Künstlern weiterhin Räume zu überlassen, als „zu wenig konkret“. Das Gericht sieht keine Gründe, die einer Kündigung entgegenstünden. „Aus der künstlerisch-sozialen Nutzung der Mietflächen ergebe sich keine besondere Sozialpflichtigkeit des Eigentums“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts.

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Eine Güterabwägung zwischen den Rechten des Eigentümers Gottfried Eggerbauer und „der besonderen Bedeutung der Nutzung der gewerblichen Mietflächen durch die Künstlerinitiative“ führe nicht dazu, das Kündigungsrecht einzuschränken. Das wäre eine „unverhältnismäßige Belastung des Vermieters“. 

„Nicht überraschende Hiobsbotschaft“

Wie es nun auf dem so genannten Otto-und-Langen-Quartier weiter geht, ist unklar. Die Entscheidung des Gerichts sei „juristisch nicht überraschend, aber doch eine Hiobsbotschaft“, sagte Marc Leßle von der Initiative „Raum 13“. Die Künstler wollen sich nun mit ihrer Rechtsanwältin, ihrem Kunst- und Wissenschaftsbeirat sowie den politischen Parteien im Rathaus über das weitere Vorgehen abstimmen. Gegen das Urteil kann man Berufung einlegen, doch diese würde die Räumung wohl nicht aufschieben. „Die Politik muss nun schauen, wie sie die Handlungsmacht zurückgewinnt“, so Leßle. Er setzt darauf, dass „alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den gesellschaftlichen Willen durchzusetzen“.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Martin Börschel sprach von einem „schwarzen Tag für die Kölner Kunst“ und einer „herben Klatsche für die Stadtspitze“. Wenn das Gericht feststelle, dass die Absichten der Stadt zur Rettung „zu wenig konkret“ seien, sei das „ein Armutszeugnis“.

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